Beginn der Vegetationsperiode – Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
(nu 15.2.24) Vor dem Beginn der Vegetationsperiode am 1. März weist das Ordnungsamt auf die Bestimmungen des Straßengesetzes hin, wonach die Benutzung von Straßen und Gehwegen durch Bäume und Sträucher nicht eingeschränkt oder gar behindert werden darf. Auch dürfen Straßenlampen und Verkehrszeichen nicht durch Äste und Zweige so verdeckt werden, dass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können.
Nach dem Straßengesetz soll über Gehwegen ein Profil von min. 2,50 m Höhe und über Fahrbahnen ein Profil von min. 4,50 m freibleiben. Auch seitlich dürfen Äste und Zweige nicht in den Straßenraum hineinragen.
Die Grundstücksbesitzer werden gebeten, die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück im Hinblick auf diese Bestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls bis spätestens 29.02.2024 zurückzuschneiden. Natürlich ist hierbei nicht nur der jetzige Zustand zu berücksichtigen, sondern auch der bevorstehende Austrieb.
Ihre Gemeindeverwaltung
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