Brennholzsaison 2026/27 startet: Bestellungen ab sofort möglich

Symbolfoto: Pixabay

Brennholz bequem online oder über die Kommunen bestellen

(rnk 13.10.26) Das Kreisforstamt startet in die Brennholzsaison 2026/27. Interessierte können ab sofort wieder Brennholz für den Eigenbedarf bestellen. Wer sein Holz selbst im Wald aufarbeiten möchte, benötigt dafür einen gültigen Motorsägenschein.

Seit zwei Jahren können Kundinnen und Kunden im Rhein-Neckar-Kreis ihr Brennholz online über den „Holzfinder“ unter www.holzfinder.de kaufen. Welche Kommunen den digitalen Verkauf anbieten, ist unter www.rhein-neckar-kreis.de/brennholz aufgeführt. Verfügbares Brennholz wird mit Bildern in die Plattform eingestellt. Im Laufe der Holzerntesaison kommen regelmäßig weitere Lose hinzu.

Ist eine Kommune nicht aufgeführt, bleibt es beim bisherigen Verkaufsverfahren. Je nach Revier erfolgt der Verkauf telefonisch, per E-Mail, während der Sprechstunde beim zuständigen Revierleiter oder im Rahmen einer Versteigerung. Informationen dazu veröffentlichen die jeweiligen Kommunen in ihren Amtsblättern und auf ihren Internetseiten.

Preise für Brennholz bleiben unverändert

Das Holz wird als „Brennholz lang“ beziehungsweise „Polterholz“ angeboten. Dabei handelt es sich um gefällte Stämme unterschiedlicher Länge, die am Waldweg bereitliegen und dort weiter aufgearbeitet sowie abtransportiert werden können.

Die Preise für Privatkundinnen und Privatkunden bleiben im Vergleich zur vergangenen Saison stabil. Sie betragen brutto inklusive Mehrwertsteuer:

  • Buche, Ahorn, Hainbuche und Esche: 80 Euro pro Festmeter
  • Eiche und Hartlaubholz: 70 Euro pro Festmeter
  • Weichlaubholz: 50 Euro pro Festmeter
  • Nadelholz: 55 Euro pro Festmeter

Vereinzelt ist noch Brennholz aus der vergangenen Erntesaison verfügbar. Dieses wird derzeit im „Holzfinder“ zu reduzierten Preisen angeboten.

Schlagraum kann ebenfalls reserviert werden

Eine weitere Möglichkeit ist die Reservierung von sogenanntem Schlagraum. Dazu zählen Kronenteile und dickere Äste, die nach der Aufarbeitung des Stammholzes im Wald zurückbleiben. Das Holz wird direkt in der Fläche selbstständig aufgearbeitet und wegen des höheren Arbeitsaufwands günstiger abgegeben.

Eine Ausnahme gilt im nordwestlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises: Innerhalb der Schutzzone II darf aufgrund der Afrikanischen Schweinepest kein Schlagraum angeboten werden. Maßgeblich ist die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis. Weitere Informationen geben die zuständigen Revierförsterinnen und Revierförster vor Ort.

Sicherheitsvorschriften bei der Holzaufarbeitung beachten

Wer Brennholz selbst im Wald aufarbeiten möchte, muss bei der Bestellung einen gültigen Motorsägenschein vorlegen. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Arbeiten im Wald nur mit mindestens einer Begleitperson durchgeführt werden.

Zur vorgeschriebenen Schutzausrüstung gehören eine Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und ein Helm.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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