Versteigerung von Fundsachen in Nußloch am 26. Juli

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Nußloch

Die vom Ordnungsamt der Gemeinde Nußloch sichergestellten Fahrräder sowie die sonstigen Fundsachen, deren Eigentümer durch die Polizei nicht ermittelt werden konnten, werden versteigert.

Empfangsberechtigte, die ihre Rechte geltend machen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens 25.07.2017 beim Fundbüro der Gemeinde Nußloch, Rathaus Zimmer E02, zu melden.

Dazu folgender Hinweis: Die Fundsache muss mindestens 6 Monate bei der Gemeinde verwahrt gewesen sein. Beachten Sie bitte, dass diese Frist abgelaufen sein muss, bevor der Finder von seinem Aneignungsrecht Gebrauch machen kann. Für den Eigentümer (Verlierer) besteht selbstverständlich keine Frist.

Die Versteigerung findet am Mittwoch, den 26.07.2017 um 15.00 Uhr im Bauhof der Gemeinde Nußloch, Carl-Metz-Straße, statt.

Rühl – Bürgermeister

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