Baum-, Hecken- und Strauchrückschnitte sind wieder bis Ende Februar möglich

Untere Naturschutzbehörde weist auf gesetzliche Fristen hin (rnk 31.10.26) Die Zeit für Baum-, Hecken- und Strauchschnittarbeiten ist im Frühjahr erfahrungsgemäß knapp. Deshalb empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis auch in diesem Jahr, anstehende Schnittmaßnahmen bereits in den Herbst- und Wintermonaten durchzuführen. Die Beseitigung von Gehölzen ist grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis zum Ende […]
























