Gemeinde Nußloch erinnert an Regeln für Baumgräber und Urnenstelen

Unsere Baumgräber und Urnenstelen sind ganz besondere Orte des Abschieds und des Erinnerns

(Aus dem Rathaus 26.9.26) Die Gemeinde Nußloch weist auf wichtige Regelungen der Friedhofsordnung für Baumgräber und Urnenstelen hin. Damit diese Grabstätten ihren naturnahen und gepflegten Charakter behalten, gelten dort besondere Vorgaben für Bepflanzung und Grabschmuck.

Baumgräber

Bei Baumgräbern soll die Rasenfläche rund um die Bäume frei bleiben. Das Einpflanzen von Blumen sowie das Ablegen oder Anbringen von Dekoration an den Bäumen oder am Findling ist nicht gestattet. Die Baumgräber sind als pflegearme Grabstätten angelegt.

Urnenstelen

Auch an den Urnenstelen dürfen keine Gegenstände dauerhaft angebracht werden. Blumen dürfen nicht in die Rillen der Stelen gesteckt werden. Ebenso sind Nägel, Drähte und Schrauben nicht erlaubt, da sie die Verschlussplatten beschädigen können.

Grabschmuck bei Bestattungen

Im Rahmen einer Bestattung dürfen Blumenschmuck und Kerzen vor der Stele oder auf dem Baumgrabfeld abgelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass benachbarte Gräber nicht verdeckt werden.

Der Grabschmuck muss spätestens eine Woche nach der Bestattung wieder entfernt werden.

Die Gemeinde bittet darum, die Regelungen zu beachten und damit zum Erhalt der Friedhöfe als würdevolle Orte der Ruhe beizutragen.

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