10 Jahre Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Baden-Württemberg
Am 1. Januar 2015 trat in Baden-Württemberg das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Kraft. Damit feiert das Gesetz im Jahr 2025 sein zehnjähriges Jubiläum. Es löste das veraltete Unterbringungsgesetz von 1991 ab und markierte einen Wendepunkt in der psychiatrischen Versorgung, indem es die Rechte psychisch erkrankter Menschen deutlich stärkte.
Ziele und Schwerpunkte des Gesetzes
Das PsychKHG verfolgt das Ziel, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern und eine patientenzentrierte Versorgung in der Nähe des Wohnortes zu ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen dabei:
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Frühzeitige und freiwillige Hilfen: Der Fokus liegt auf ambulanten und teilstationären Angeboten, die eine frühzeitige Unterstützung ermöglichen.
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Vernetzung: Psychiatrische Institutsambulanzen arbeiten eng mit gemeindepsychiatrischen Verbünden zusammen.
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Beratung und Patientenschutz: Sozialpsychiatrische Dienste (SPDi) sowie unabhängige Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher beraten Betroffene und wahren deren Rechte.
Reduzierung von Zwang und moderne Konzepte
Unter dem PsychKHG gelten für Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen oder im Maßregelvollzug heute wesentlich strengere Vorgaben. Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen dürfen nur noch unter engen Sicherheitsvorkehrungen und nach richterlicher Anordnung durchgeführt werden.
Dank dieser Regelungen konnte die Zahl der Zwangsmaßnahmen in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden. Parallel dazu wurden innovative Behandlungskonzepte etabliert, wie die Stationsäquivalente Behandlung (StäB), und die Einbindung von Genesungsbegleitenden in den Heilungsprozess wurde intensiviert.
Eine Bilanz nach zehn Jahren
Das Gesetz hat die psychiatrische Landschaft im Südwesten nachhaltig verändert. Die Partizipation der Patientinnen und Patienten wurde gestärkt und der Umgang mit Krisensituationen professionalisiert.
Dennoch weist der Rückblick auch auf bestehende Herausforderungen hin:
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Personalmangel: Die personelle Ausstattung ambulanter Dienste bleibt ein kritisches Thema.
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Strukturelle Hürden: Im Maßregelvollzug besteht weiterhin Bedarf an strukturellen Verbesserungen.
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Gesellschaftliche Aufgabe: Die Entstigmatisierung psychisch erkrankter Menschen bleibt ein wichtiges Ziel für die gesamte Gesellschaft.
Professor Dr. Gerhard Längle, Regionaldirektor im ZfP Südwürttemberg, betont, dass das PsychKHG einen bedeutenden Beitrag zur Selbstbestimmung und Teilhabe geleistet hat, hebt jedoch hervor, dass kontinuierliche Anstrengungen nötig bleiben, um diese Fortschritte zu festigen.
Mehr über die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre und die Wirkung des PsychKHG erfahren Sie im ausführlichen Hintergrundtext: 10 Jahre Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Baden-Württemberg (PDF)
Mehr dazu können Sie hier nachlesen: www.pzn-wiesloch.de/ueber-uns/aktuelles
Quelle: PZN Wiesloch
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=191529






























