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Vergabe Gartenschauen 2031-36 – Leimen-Nußloch geht leer aus

Die Bürgermeister Reinwald (Leimen) und Förster (Nußloch) bei der Abgabe der Bewerbung im letzten Jahr

Die Ausrichtungsorte für die Landesgartenschauen und Gartenschauen in Baden-Württemberg von 2031 bis 2036 stehen fest. Von den eingegangenen 17 Bewerbungen, darunter auch das Kommunen-Duo Leimen-Nußloch, erhielten nun Bretten, Offenburg, Benningen/Marbach, Bad Mergentheim, Riedlingen und Rastatt den Zuschlag. 

Landesgartenschauen und Gartenschauen seien in Baden-Württemberg nach wie vor gefragt, so der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk: „Mit 17 Bewerbungen – davon acht für die Ausrichtung einer Landesgartenschau und neun für die Ausrichtung einer Gartenschau – hatten wir eine sehr gute Ausgangslage.“

Alle Bewerberstädte wurden in den vergangenen Monaten von einer Fachkommission besucht. Auch die betroffenen Ministerien haben sich mit den Machbarkeitsstudien auseinandergesetzt. Die Expertise der Fachkommission als auch die Rückmeldungen der berührten Ressorts waren Grundlage für die Entscheidungsfindung im Kabinett.

„Leider konnten nicht alle Städte einen Zuschlag erhalten. Ich bin überzeugt, dass die Mühe und Arbeit aber nicht umsonst war. Denn die erstellten Machbarkeitsstudien enthalten wertvolle Ideen und Impulse für die Weiterentwicklung der Kommunen. Diese sind eine gute Basis, einzelne Projekte auch ohne eine Gartenschau umzusetzen“, betonte Minister Hauk.

Landesgartenschau und Gartenschau 2031 bis 2036

2031 Bretten Gartenschau
2032 Offenburg Landesgartenschau
2033 Benningen/Marbach Gartenschau
2034 Bad Mergentheim Landesgartenschau
2035 Riedlingen Gartenschau
2036 Rastatt Landesgartenschau

Landesgartenschauen und Gartenschauen finden in Baden-Württemberg im Wechsel statt. Über das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ wird den ausrichtenden Städten und Kommunen ein Zuschuss in Höhe von maximal fünf Millionen Euro für eine Landesgartenschau und für eine Gartenschau in Höhe von maximal zwei Millionen Euro gewährt.

 

 

 

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