Zentrale Vormerkung für Nußlocher Kindertagesstätten nur noch bis Sonntag
(lh – 29.10.21) In Nußloch gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertagesstätten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsangeboten. Für die Vormerkung eines Betreuungsplatzes gibt es seit fast zwei Jahren das Online-Verfahren „Zentrale Vormerkung“ zur Anmeldung Ihres Betreuungsbedarfs an einer Nußlocher Kindertageseinrichtung über die Webseite der Gemeinde Nußloch.
Zentrale Vormerkung Schritt für Schritt:
1. Bitte informieren Sie sich vor der Eingabe Ihres Betreuungswunsches über die speziellen Angebote und Betreuungszeiten der einzelnen Kindertagesstätten. Die Einrichtungsleitungen wünschen sich, Sie und Ihr Kind in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin in der Einrichtung Ihrer Wahl.
2. Anschließend können Sie die Kita-Vormerkung elektronisch vornehmen. Dabei können Sie bis zu drei Einrichtungen auswählen. Sie können Ihr Kind jederzeit über das Online-Verfahren vormerken. Die Anmeldung der Zentralen Vormerkung ist über die Webseite der Gemeinde Nußloch – Leben in Nußloch – Anmeldeverfahren Kindertagesstätten zu erreichen.
3. Die Zu- und Absagen erfolgen nach einem zeitlichen Schema, wofür Anmeldestichtage festgelegt werden. Der nächste Anmeldestichtag ist der 1. Februar 2022 für Aufnahmewünsche von September 2022 bis Februar 2023.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass bis spätestens 31.01.2022 alle Nachweise (vorherige Betreuung, Beschäftigungsnachweise beider Elternteile) für diesen Aufnahmezeitraum vorliegen müssen, da die Eingaben ansonsten nicht berücksichtigt werden können. Die Nachweise können direkt im System hochgeladen werden.
Stichtag verpasst?
Eltern, die durch Zuzug oder andere Gründe den Anmeldestichtag verpasst haben, können ihr Kind auch jederzeit online vormerken und nehmen dann am Nachrückverfahren teil bzw. werden bei der Bearbeitung des folgenden Anmeldestichtags mitberücksichtigt. Grundsätzlich gibt es in jedem Jahr zwei Anmeldestichtage und zwar im Februar und Juli eines Jahres. Im Februar werden die Aufnahmewünsche von September bis Februar bearbeitet und im Juli für Aufnahmewünsche von März bis Juli.
Möchten Sie Ihr Kind sowohl für eine Krippen- als auch für eine Kindergartenbetreuung vormerken? Dann legen Sie bitte für Ihr Kind zwei verschiedene Vormerkungen an (weitere Vormerkung erfassen).
Möchten Sie mehrere Kinder vormerken? Dann legen Sie bitte für jedes einzelne Kind eine eigene Vormerkung an (weitere Vormerkung erfassen).
Für allgemeine Fragen zur Kinderbetreuung in Nußloch wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vormerkstelle der Gemeinde Nußloch, Herr Henze, Tel. 06224 / 901-140 oder E-Mail: [email protected]
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