Bitte an Hundebesitzer: Vierbeiner an die Leine
(nu 16.12.23) Mitmenschen, Kinder und Tiere freuen sich über Rücksichtnahme
Laut Polizeiverordnung der Gemeinde Nußloch sind Hunde innerhalb bebauter Ortsteile ständig an der Leine zu führen.
Darüber hinaus bitte den Vierbeiner anleinen:
- An den Schulen und auf Schulhöfen
- Im Bereich von Grün- und Erholungsanlagen sowie Kinderspielplätzen
- Beim Waldkindergarten (am Waldsportplatz) während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
- Rund um die Naturschutzgebiete „Nußlocher Wiesen“ und „Dammstücker“, um brütende Vögel am Boden zu schützen
Im Feld und Flurbereich dürfen Vierbeiner freilaufen, wenn die Hundebesitzer durch Zuruf auf ihren Hund einwirken können.
Das Ordnungsamt weist hiermit erneut darauf hin, dass diese Vorschriften einzuhalten sind. Hundebesitzer, die sich nicht daranhalten, müssen mit einer Anzeige rechnen.
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