Kreisforstamt: Fördersätze für Wiederaufforstungs-maßnahmen im Wald sind gestiegen

(Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) Dieser Fichtenbestand wurde durch Käferbefall stark geschädigt. Privatwaldbesitzende erhalten für die Bepflanzung solcher Flächen Unterstützung, wenn sie einige Kriterien einhalten.
(rnk – 27.2.25) Wenn im Wald wegen der Auswirkungen des Klimawandels, etwa durch Dürreschäden, Sturmwürfe oder Borkenkäferbefall, eine größere Freifläche entstanden ist, sind alle Waldbesitzenden gesetzlich verpflichtet, diese Fläche wieder aufzuforsten. Mit dieser Verpflichtung stehen die Waldbesitzenden aber nicht alleine da – das Land Baden-Württemberg und der Bund beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen finanziell an der Wiederbewaldung. Die Fördersätze sind im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise gestiegen, teilt das Kreisforstamt mit.
So bekommen Waldbesitzende aus dem Kleinprivatwald (bis 20 Hektar Größe) beispielsweise 2,20 Euro pro gesetzte Pflanze statt bisher 1,60 Euro. Auch die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen wurde von 1,70 auf 3,40 Euro erhöht. Ab sofort können die Förderanträge für Frühjahrspflanzungen über das Kreisforstamt gestellt werden. Das sollte möglichst bald erfolgen, denn man darf mit den Arbeiten nicht beginnen, bevor der sogenannte „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ genehmigt worden ist.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Mindestfläche von 0,1 Hektar (1.000 m²) wieder aufgeforstet wird. Im Kleinprivatwald müssen pro Antrag mindestens 250 Euro Fördersumme zusammenkommen – das ist die „Bagatellgrenze“. Die Anpflanzungen müssen zu mindestens 40 Prozent aus Laubhölzern bestehen. Der Anteil nicht heimischer Baumarten wie zum Beispiel Roteiche oder Douglasie darf 49 Prozent nicht übersteigen.
Bei Fragen zur Baumartenwahl und zu den Bedingungen, die mit der Förderung verbunden sind, stehen die jeweils zuständigen Forstrevierleitungen sowie Ulrike Riedl im Kreisforstamt unter der Telefonnummer 06221/522-7633 oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung.
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