Soziale Teilhabe im Rhein‑Neckar‑Kreis gezielt stärken

Soziale Teilhabe im Rhein‑Neckar‑Kreis: Projektanträge können bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden

(mar 06.05.25) Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) bleibt auch im Förderzeitraum 2021–2027 das zentrale Instrument der EU zur Verbesserung von Beschäftigungs- und Bildungschancen. Im Rhein-Neckar-Kreis stehen dafür jährlich 522.510 Euro zur Verfügung, wie das Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung im Landratsamt mitteilt.

Die Förderstrategie für das Jahr 2026 wurde nun vom regionalen ESF-Arbeitskreis Beschäftigung verabschiedet. Alle Grundlagen sind auf der Kreis-Homepage abrufbar:

www.rhein-neckar-kreis.de/esf

Zielgruppen im Fokus

Unterstützung für Menschen mit besonderen Herausforderungen

Im Zentrum der Förderung stehen weiterhin benachteiligte Menschen, etwa:

  • Junge Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen

  • Schulabbruchgefährdete Schülerinnen und Schüler

  • Alleinerziehende und Erziehende mit Migrationshintergrund

  • Menschen mit psychosozialen Problemlagen, gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldung oder Gewalterfahrungen

  • Personen in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung in sogenannte Engpassberufe, etwa in der Pflege.

Welche Projekte werden gefördert?

Maßnahmen zur Stabilisierung, Bildung und Teilhabe

Gefördert werden Projekte, die:

  • zur sozialen und individuellen Stabilisierung beitragen

  • die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen verbessern

  • Schulpflicht und Schulabschlüsse sichern helfen

  • die Ausbildungsfähigkeit erhöhen und Schulabbrüche vermeiden

Zudem sollen Projektkonzepte auf folgende Querschnittsziele eingehen:

  • Gender Mainstreaming

  • Ökologische Nachhaltigkeit

  • Ausbau der Medienkompetenz

Besonders förderwürdig sind Maßnahmen für Erziehende, die durch Teilzeitmodelle oder Kinderbetreuung eine Teilnahme ermöglichen.

Fristen und Antragstellung

Jetzt Projektunterlagen vorbereiten – Abgabe ist möglich bis zum 31. Mai

Projektträger, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 ein Förderprojekt durchführen möchten, müssen ihre Antragsunterlagen bis spätestens 31. Mai 2025 einreichen.

  • Formulare und Infos: www.esf-bw.de

  • Postadresse:

    L‑Bank Baden‑Württemberg

    Bereich Finanzhilfen

    Schlossplatz 10

    76113 Karlsruhe

  • E-Mail: [email protected]

Nach der Registrierung erfolgt eine regionale Bedarfsprüfung durch den ESF-Arbeitskreis Beschäftigung. Die finale Entscheidung trifft die L‑Bank unter Berücksichtigung einer ausgewogenen regionalen Förderverteilung.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis / Pressemitteilung

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