Nußloch: Versteigerung von Fundgegenständen
Versteigerung von Fundgegenständen im Bauhof der Gemeinde Nußloch
(Aus dem Rathaus – 25.09) Gemäß §§ 979 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird darauf hingewiesen, dass am
Samstag, den 08.11.2025
um 10:30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Nußloch, Carl-Metz-Straße 2, eine Versteigerung von Fundgegenständen stattfindet.
Versteigert werden Fahrräder sowie Kleinfunde (Schmuck, Lautsprecherboxen usw.), die nach halbjähriger Aufbewahrungsfrist beim Fundbüro der Gemeinde Nußloch weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt wurden. Eine Gewährleistung für den Wert und die Funktionalität des Gegenstandes wird nicht übernommen.
Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens
31.10.2025
im Einwohnermeldeamt, Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch, anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z. B. Kaufbeleg, vorzulegen.
Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.
Nußloch, 26.09.2025
Joachim Förster
Bürgermeister
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=189096



























