Gemeindekasse informiert: Neue EU-Vorgaben für Überweisungen
Ab 5. Oktober 2025 in Kraft
(Aus dem Rathaus 04.10.25) Zum 5. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung Nr. 2024/886 in Kraft. Banken sind dann verpflichtet zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zur IBAN hinterlegten Person übereinstimmt.
Wichtig für Zahlungen an die Gemeinde
Die Regelung betrifft auch Überweisungen an die Gemeinde Nußloch, z. B. für Bußgelder, Beiträge zur Kernzeitbetreuung, Mieten im Brunnenfeld oder kommunale Abgaben. Bitte geben Sie künftig immer den Empfängernamen „Gemeinde Nußloch“ vollständig an. Abkürzungen wie „BMA Nußloch“ können sonst zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Daueraufträge prüfen
Auch bestehende Daueraufträge können betroffen sein – je nach Bank. Prüfen Sie diese bitte rechtzeitig und passen Sie sie gegebenenfalls an.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=189289



























