Stichtagsmeldung für Schweine-, Ziegen- und Schafbestände

Symbolfoto: Pixabay

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz informiert: Stichtagsmeldung für Schweine-, Ziegen- und Schafbestände

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises weist alle Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen auf die anstehende Stichtagsmeldung zum 1. Januar hin und ruft dazu auf, die Meldung des Tierbestandes fristgerecht einzureichen.

Die Stichtagsmeldung muss bis spätestens 15. Januar eines jeden Jahres an die die Hi-Tier-Datenbank des Landeskontrollverbands (LKV) Baden-Württemberg übermittelt werden. Meldepflichtig sind alle Tierhaltenden sowie Personen, die zum Stichtag zwar keine Tiere halten, aber eine erneute Aufnahme der Tierhaltung planen. Sie müssen eine sogenannte „Null-Meldung“ abgeben, die bestätigt, dass zum 1. Januar keine Tiere gehalten wurden. Wer seine Tierhaltung dauerhaft beendet hat, muss dies zusätzlich dem Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises mitteilen.

Die Meldung kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  • über die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg,
  • mit einer Meldekarte des LKV Baden-Württemberg (per Post oder Fax),
  • online über hi-tier.de unter Verwendung von Registriernummer und PIN.

Verspätete oder unterlassene Meldungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare stehen unter www.lkvbw.de  zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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