Walldorf übernimmt Verantwortung für die K 4256

Entscheidung zur Abstufung

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft hat einstimmig beschlossen, die Kreisstraße K 4256 zwischen dem Kreisel am Ortseingang von Walldorf aus Richtung Nußloch und der Landesstraße L 723 ab dem 1. Januar 2026 zur Gemeindestraße abzustufen. Die Stadt Walldorf hatte diesen Schritt beantragt; der Gemeinderat hatte bereits am 7. Mai 2025 zugestimmt.

Übergang der Straßenbaulast

Mit der Abstufung verliert die Strecke ihre überörtliche Bedeutung und erhält künftig eine lokale Funktion. Die Stadt Walldorf wird damit Straßenbaulastträgerin und übernimmt die bauliche Unterhaltung, den Winterdienst sowie alle verkehrsrechtlichen Aufgaben.

Einschätzung des Landrats

Landrat Stefan Dallinger bezeichnete die Abstufung als passende Entscheidung, da sie der tatsächlichen Verkehrsbedeutung der Straße entspreche. Für Walldorf eröffne sich mehr Handlungsspielraum, für den Kreis eine zielgerichtete Entwicklung des Straßennetzes.

Gründe für die neue Einstufung

Die K 4256 wurde in den vergangenen Jahren überwiegend innerörtlich genutzt. Eine überregionale Bedeutung besteht nicht mehr, womit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abstufung nach dem Landesstraßengesetz erfüllt sind.

Auswirkungen auf den Verkehr

Für Verkehrsteilnehmende ändert sich vorerst nichts. Die Straße bleibt wie gewohnt befahrbar.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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