Land Baden-Württemberg sorgt für langfristige Finanzierung kommunaler Nebenbahnen
Land stärkt kommunale Nebenbahnen
Das Land Baden-Württemberg baut seine Unterstützung für den Schienenverkehr auf kommunalen Nebenbahnen deutlich aus. Mit neuen Finanzierungsverträgen, die rückwirkend ab 2025 gelten, sorgt das Verkehrsministerium für mehr Planungssicherheit bei Städten und Landkreisen. Trotz knapper Regionalisierungsmittel beteiligt sich das Land damit dauerhaft an der Finanzierung dieser Strecken und entlastet die kommunalen Träger.
Planungssicherheit für Kommunen
Verkehrsminister Winfried Hermann hob hervor, dass die festen Landesbeiträge den Kommunen ermöglichen, ihre Nebenbahnen verlässlich zu betreiben und weiterzuentwickeln. Die rückwirkende Geltung der Verträge hilft unmittelbar, steigende Betriebskosten abzufedern. Ab dem Jahr 2027 sollen Kommunen, die früh Verantwortung für den Schienenverkehr übernommen haben, zusätzlich profitieren. Auch die Reaktivierung stillgelegter Strecken wird künftig besonders honoriert.
Neues Finanzierungsmodell bis 2031
Mit den Vereinbarungen steigt das Land erstmals in dieser Form in die Finanzierung kommunal betriebener Nebenbahnen ein. Insgesamt stehen bis 2031 rund 130 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln zur Verfügung. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 15 Millionen Euro vorgesehen, ab 2027 bis 2031 jährlich 20 Millionen Euro. Die Mittel werden als feste Beiträge ausgezahlt und orientieren sich am Landesstandard des SPNV-Zielkonzepts 2025.
Diese Strecken profitieren von der Förderung
Von der finanziellen Unterstützung profitieren mehrere regionale Bahnnetze im Land. Dazu zählt unter anderem das RNV- beziehungsweise OEG-Netz im Raum Mannheim, Heidelberg und Weinheim. Auch Strecken im Landkreis Karlsruhe wie die Albtalbahn, Katzbachbahn oder Hardtbahn werden gefördert. Weitere Mittel fließen unter anderem an die Schönbuchbahn im Landkreis Böblingen, die Strohgäubahn im Landkreis Ludwigsburg, die Wieslauftalbahn im Rems-Murr-Kreis sowie die Tälesbahn im Landkreis Esslingen.
Bonus für Reaktivierungen und steigende Nachfrage
Für Bahnstrecken, die seit 1996 reaktiviert wurden, sieht das Land ab 2027 einen zusätzlichen Bonus vor. Damit wird das Engagement der Kommunen gewürdigt, die frühzeitig in den Erhalt oder die Wiederbelebung der Schiene investiert haben. Zudem kann das Land bei steigender Nachfrage zusätzliche Sitzplatzkapazitäten finanzieren.
Bedeutung der Nebenbahnen im regionalen Verkehr
Kommunale Nebenbahnen sind regionale Strecken mit kürzeren Linien und geringerem Verkehrsaufkommen als die Hauptachsen des Schienenverkehrs. Sie verbinden Städte und Gemeinden mit dem überregionalen Bahnnetz und sind besonders im ländlichen Raum unverzichtbar. Historisch liegen diese Strecken in der Verantwortung von Landkreisen oder Kommunen, da sie einst von Stilllegung bedroht waren oder bereits übernommen wurden. Mit der neuen Förderung stärkt das Land gezielt diese wichtigen regionalen Verkehrsangebote.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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