Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Schulkinder

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab dem Schuljahr 2026/2027

(Aus dem Rathaus 15.2.26) Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der Klassenstufe 1 an Grundschulen. In den darauffolgenden vier Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf alle Grundschulkinder bis einschließlich Klassenstufe 4 ausgeweitet.

Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte entscheiden dabei selbst, ob und in welchem zeitlichen Umfang sie das Ganztagsangebot für ihr Kind nutzen möchten.

Bestehende Angebote im Apfelbäumchen

In den Horten des Apfelbäumchens besteht bereits jetzt eine verlässliche ganztägige Betreuung einschließlich Ferienbetreuung. Dieses Angebot bleibt auch künftig ein zentraler Baustein der örtlichen Betreuungsstruktur.

Im Zuge des gesetzlichen Ausbaus werden die bestehenden Strukturen schrittweise weiterentwickelt und an den jeweils gemeldeten Bedarf angepasst.

Rückmeldung bis 15. März 2026 erforderlich

Um die Planungen frühzeitig und verlässlich gestalten zu können, werden die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die Klassenstufe 1 besuchen, gebeten, bis spätestens 15. März 2026 mitzuteilen,

  • ob ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot gewünscht wird

  • und in welchem Umfang dieses während der Schulzeit und/oder in den Ferien in Anspruch genommen werden soll.

Die Bedarfsmeldung dient als wichtige Grundlage für die weitere Organisation. Sie stellt jedoch keine automatische Platzzusage dar. Eine Rückmeldung seitens des Apfelbäumchens erfolgt bis Ende März.

Bereits erfolgte Anmeldung

Familien, die ihr Kind bereits für einen Hortplatz beim Apfelbäumchen angemeldet haben, müssen keine zusätzliche Bedarfsmeldung abgeben.

Kontakt und weitere Informationen

Bedarfsmeldungen können gerichtet werden an:

Frau Nerpel
Telefon: 06224/9870412
E-Mail: [email protected]

Das entsprechende Anmeldeformular steht auf der Website des Apfelbäumchens unter: https://apfelbaeumchen-nussloch.de/anmeldung zur Verfügung.

Bei Fragen zum Rechtsanspruch oder zu weiteren organisatorischen Punkten steht zudem das Rathaus zur Verfügung:

Herr Henze
Telefon: 06224/901140
E-Mail: [email protected]

Quelle: Gemeinde Nußloch

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=192526

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