Landtagswahl 2026: Baden-Württemberg wählt erstmals nach neuem Wahlrecht
Neues Wahlrecht bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg
Bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wird erstmals nach einem neuen Wahlrecht gewählt. Für viele Bürgerinnen und Bürger bringt das wichtige Änderungen mit sich – sowohl beim Wahlalter als auch bei der Stimmabgabe.
Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt
Eine zentrale Neuerung betrifft das Mindestalter: Erstmals dürfen bereits 16-Jährige ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben. Damit wird der Kreis der Wahlberechtigten deutlich erweitert und junge Menschen erhalten früher die Möglichkeit, politisch mitzuentscheiden.
Zwei Stimmen statt einer
Künftig haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine konkrete Person im Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei beziehungsweise für deren Landesliste.
Diese Aufteilung soll sowohl die direkte Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis als auch die proportionale Berücksichtigung der Parteien im Landtag ermöglichen.
Was das für die Wahl bedeutet
Durch die Einführung der zwei Stimmen wird das Wahlsystem übersichtlicher und stärker an das Bundestagswahlrecht angelehnt. Wählerinnen und Wähler können gezielter entscheiden, wen sie persönlich im Parlament sehen möchten und welche Partei sie insgesamt unterstützen wollen.
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