Kreisforstamt ruft Privatwaldbesitzende zur Kontrolle der Fichtenbestände auf

Auf diesem Bild kann man gut die Fraßgänge unter der Rinde mit den Larven erkennen. Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Die ersten Borkenkäfer sind bereits aktiv
(rnk 10.3.26) Durch die ungewöhnlich milden Temperaturen der vergangenen Wochen hat der Schwärmflug der Insekten früh begonnen. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises appelliert deshalb an Privatwaldbesitzende, ihre Fichtenbestände ab sofort regelmäßig auf möglichen Befall zu überprüfen.
Wetter brachte zuletzt etwas Entlastung
Im Jahr 2025 fiel der Borkenkäferbefall aufgrund eines vergleichsweise niederschlagsreichen Sommers geringer aus als zunächst erwartet. Auch der feuchte Februar dieses Jahres gibt Anlass zur Hoffnung, dass Fichten besser gegen den sogenannten Buchdrucker – eine besonders schädliche Borkenkäferart – gewappnet sind.
Dennoch warnen Fachleute davor, sich allein auf günstige Wetterbedingungen zu verlassen. „Die ersten Käfer sind bereits unterwegs“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Gerade jetzt sei es wichtig, aufmerksam zu sein und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Befallenes Holz schnell entfernen
Besonders wichtig sei es, sogenannte Überwinterungsbäume rasch zu beseitigen. Auch bereits gefälltes oder noch im Wald liegendes Holz sollte möglichst schnell abtransportiert werden. Andernfalls können sich darin neue Käferpopulationen entwickeln.
Ein weiteres Anwachsen der Borkenkäferbestände würde die ohnehin durch die Trockenperioden der vergangenen Jahre geschwächten Fichtenwälder zusätzlich belasten.
Schnelles Handeln bei Befall notwendig
Wird ein Befall festgestellt, müssen die betroffenen Bäume möglichst rasch gefällt und aus dem Wald entfernt werden. Unter der Rinde entwickeln sich die Käferlarven, die nach dem Schlüpfen schnell weitere, noch gesunde Fichten befallen können. Dadurch können innerhalb kurzer Zeit größere Waldflächen geschädigt werden.
Für die Beseitigung bereits befallener Fichten hat das Kreisforstamt als zuständige Untere Forstbehörde eine Frist bis zum 27. April 2026 gesetzt. Sollte danach weiterhin eine akute Gefährdung bestehen, kann das Forstamt die Entnahme der betroffenen Bäume anordnen.
Regelmäßige Kontrollen bis Herbst vorgeschrieben
Um Schäden möglichst früh zu erkennen, hat die Untere Forstbehörde einen forstrechtlichen Hinweis gemäß § 68 des Landeswaldgesetzes veröffentlicht. Darin werden alle Waldbesitzenden verpflichtet, ihre gefährdeten Fichtenbestände regelmäßig zu kontrollieren.
Diese Kontrollen sollen bis Ende September fortgeführt werden. Weitere Informationen sowie der vollständige Hinweis sind auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises abrufbar.
Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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