„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“ in Hockenheim

Symbolfoto: Pixabay

Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am 29. April in Hockenheim

(rnk 15.4.26) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.

Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am Mittwoch, 29. April, in Hockenheim informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr in der Zehntscheune in Hockenheim, Mühlstraße 4.

Der Eintritt ist für alle kostenfrei.

Weitere Termine sind unter www.rhein-neckar-kreis.de/infoveranstaltungen abrufbar.

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