Neue Meldepflicht für Bienenvölker in Baden-Württemberg ab 2026
Registrierung unabhängig von Vereinsmitgliedschaft
(Aus dem Rathaus 23.4.26) Ab dem Jahr 2026 sind alle Halterinnen und Halter von Bienenvölkern in Baden-Württemberg verpflichtet, ihre Bestände zu melden. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in einem Imkerverein besteht. Grundlage ist die geänderte Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
Stichtag erstmals am 1. Mai 2026
Für Bienenvölker gilt ein eigener Meldestichtag. Künftig muss der aktuelle Bestand jeweils zum 1. Mai eines Jahres gemeldet werden – erstmals also zum 1. Mai 2026. Maßgeblich ist die tatsächlich gehaltene Anzahl an Bienenvölkern zu diesem Zeitpunkt.
Konsequenzen bei falschen Angaben
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur vollständigen Versagung von Leistungen führen.
Versand der Unterlagen und Nachforderung
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Stichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt. Wer bis zum 1. Mai 2026 keinen Meldebogen erhalten hat, kann diesen direkt bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anfordern.
Gesetzliche Grundlage und weitere Informationen
Die Meldepflicht basiert auf den Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Weitere Informationen sind online unter www.tsk-bw.de abrufbar. Rückfragen sind telefonisch unter 0711 / 9673-666 oder per E-Mail an [email protected] möglich.
Quelle: Gemeinde Nußloch
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=194712



























