Beschlüsse der Gemeinderatsitzung vom 22.04.26

(aus dem Rathaus 18.5.26) Öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22. April 2026

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Marianne Falkner und GR Kay Kettemann zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft
TOP 2.1 – Bürgeranregung zum Veranstaltungsgebäude „WiesenTreff“

Silas Bräunling äußert sich zum „WiesenTreff“ und begrüßt es, dass in Nußloch etwas für die Jugend geschaffen wurde. Es gebe nur wenige Orte, an denen sich Jugendliche frei bewegen könnten. Er führt aus, dass er und seine Freunde sich freuen würden, wenn das Veranstaltungsgebäude insbesondere Jugendlichen im Alter von 18 bis 25 Jahren zugänglich gemacht werde beziehungsweise ihnen Vorrang bei der Miete eingeräumt werde. Zudem weist er darauf hin, dass sich neben dem Fußballplatz eine Senke befinde, die sich möglicherweise für eine kleine Skaterfläche eignen würde. Eine solche habe es früher bereits gegeben, aktuell gebe es in Nußloch jedoch kein entsprechendes Angebot mehr. Eine kleine asphaltierte Fläche würde aus seiner Sicht bereits ausreichen, damit Kinder Inliner fahren lernen und Jugendliche skaten könnten.

BM Förster erklärt, dass unter Tagesordnungspunkt 9 die Benutzungsordnung des Veranstaltungsgebäudes beraten werde und der Gemeinderat dort über den Umgang mit diesem Vorschlag entscheiden könne. Seitens der Verwaltung habe man zumindest einen Jugendtarif vorgesehen, um die Nutzung günstiger zu gestalten. Zur angesprochenen Skaterfläche führt er aus, dass es sich bei der Senke um einen Bereich für den Regenwasserabfluss handle, der nicht ohne Weiteres asphaltiert werden könne, da das Wasser dort versickern müsse. Eine Umsetzung an dieser Stelle sei daher voraussichtlich nicht möglich. Der Gemeinderat könne sich jedoch Gedanken über einen alternativen Standort machen.

Silas Bräunling entgegnet, dass eine Skaterfläche mit einfachen Mitteln realisierbar wäre. Die nächstgelegenen Anlagen befänden sich in Walldorf oder Heidelberg. Auf Nachfrage von BM Förster, ob die Anlage in Walldorf den Wünschen der Jugendlichen entspräche erläutert er, dass eine kleinere Anlage ausreichend wäre, beispielsweise eine asphaltierte Fläche mit einer kleinen Rampe und einer Box zum Springen. Derzeit werde gelegentlich der REWE-Parkplatz an Sonntagen genutzt, was jedoch die Anwohner störe. Abschließend bedanken sich die Jugendlichen für die Bereicherung, die der neue Jugendplatz für die Jugendlichen darstelle.

TOP 2.2 – Bürgeranregung zum Denkmal der Materialseilbahn

Werner Idstein weist auf die Überreste der Materialseilbahn an verschiedenen Stellen in Nußloch hin und schlägt vor, diese durch Infotafeln zu erläutern, um auf das bestehende Denkmal aufmerksam zu machen.

BM Förster teilt mit, dass Herr Schwabbaur bereits gemeinsam mit HD Materials an diesem Thema arbeite, um die Ortsgeschichte von Nußloch darzustellen, da diese sonst über die Generationen hinweg schnell in Vergessenheit geraten könne.

TOP 2.3 – Bürgerfrage zu Parkplätzen beim Jugendplatz „WiesenTreff“

Alexander Fertig erkundigt sich bis wann die Parkplätze beim „WiesenTreff“ am vorderen Eingang (REWE) fertiggestellt seien.

BM Förster erklärt, dass die Parkplätze beim REWE vollständig im Eigentum des Marktes seien und für den „WiesenTreff“ lediglich die hinteren Parkflächen zur Verfügung stünden. Es habe mal Pläne zur Erstellung von Parkflächen auch beim vorderen Eingang gegeben, diese seien aber verworfen worden.

TOP 3 ─ Niederschriften über die Gemeinderatssitzung vom 25.03.2026 (Nr. 5/2026)
– Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils
– Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil
Es ergehen keine Einwände gegen die vorgelegten Protokolle. Die Protokolle werden zur Kenntnis genommen.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2026 (Nr. 5/2026)
BM Förster gibt folgenden, nichtöffentlich gefassten Beschluss, der dem Gemeinderat in der letzten Sitzung aus zeitlichen Gründen als Tischvorlage zur Entscheidung vorgelegt worden ist, im Wortlaut bekannt:

TISCHVORLAGE – SD.NR. GR-31/2026 ─ Ausrichtung eines Naturparkmarkts am 26.07.2026

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines Naturpark-Marktes am Sonntag, 26. Juli 2026. Die hierfür benötigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

TOP 5 ─ Beschaffung mobiler Zufahrtssperren zur Sicherung von Veranstaltungen
BM Förster begrüßt zu diesem TOP die Veranstaltungsmanagerin der Gemeinde, Franziska Dadson und den Ressortleiter des Bauhofs, Christian Frank. Er führt aus, dass die Gemeinde zur Erhöhung der Sicherheit bei Veranstaltungen die Anschaffung mobiler Zufahrtssperren beabsichtigt. Hintergrund sei, dass das Thema Veranstaltungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf Überfahrtaten, in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen habe und man die bestehenden Schutzmaßnahmen entsprechend weiterentwickeln wolle. Aktuell sichere die Gemeinde die Straßenfeste beispielsweise mit IBC-Wassertanks ab. Weiter erläutert BM Förster, dass in einem interkommunalen Arbeitskreis gemeinsam mit den umliegenden Kommunen verschiedene Systeme umfassend geprüft und bewertet worden seien, unter anderem hinsichtlich Wirkung, Praktikabilität, Durchfahrbarkeit für Rettungskräfte und Kosten. Ein zentrales Kriterium sei dabei die sogenannte Eindringtiefe gewesen, also die Strecke, die ein Fahrzeug nach einem Aufprall noch zurücklegen kann. Gerade bei Veranstaltungen mit vielen Menschen sei hier eine möglichst geringe Eindringtiefe entscheidend. Auf Grundlage dieser Bewertung habe man sich einheitlich für die Systeme „Armis One“ und „Armis Go“ der Firma Consel Group AG ausgesprochen. Die Beschaffung erfolge in Abstimmung mit den Sprengelkommunen, wobei jede Gemeinde einen Teil der Systeme anschaffe und diese bei Bedarf gegenseitig ausgeliehen werden können. Für Nußloch sei die Anschaffung von vier „Armis One“ und fünf „Armis Go“ zur Absicherung der Zufahrten von der Sinsheimer Straße und der Hauptstraße, vorgesehen. Die Kosten belaufen sich im Rahmen einer Sammelbestellung mit entsprechenden Nachlässen auf rund 107.000 Euro brutto für die Gemeinde Nußloch, die außerplanmäßig bereitgestellt werden müssten.

GRätin Herb führt aus, dass es zwar bedauerlich sei, dass man sich überhaupt mit solchen Maßnahmen befassen müsse, dies aber notwendig sei, um die Besucher von Veranstaltungen bestmöglich zu schützen. Sie erkundigt sich, wie verfahren werde, wenn mehrere Feste gleichzeitig in den beteiligten Kommunen stattfinden.

BM Förster erläutert, dass eine Aufteilung unter den Kommunen vorgesehen sei: Walldorf, Nußloch und Wiesloch unterstützen sich gegenseitig, während Dielheim, Rauenberg und St. Leon-Rot eine weitere Gruppe bilden. Auf die Frage, warum Sandhausen nicht beteiligt sei, erklärt er, dass sich die Kommune gegen eine Teilnahme entschieden habe.

GRätin Herb fragt weiter nach den möglichen Kosten für Vereine, wenn für deren Veranstaltungen Straßen gesperrt werden müssen. BM Förster erklärt, dass dies vom Gemeinderat noch festgelegt werden müsse. Zudem erkundigt sie sich, ob die Vereine die Sperren selbst aufstellen müssten. BM Förster stellt klar, dass dies nicht möglich sei und der Bauhof diese Aufgabe übernehmen müsse. Darüber hinaus möchte GRätin Herb in Erfahrung bringen, ob die Zufahrtssperren in einem zentralen Lager aufbewahrt werden sollen oder ob jede Kommune ihre eigenen im jeweiligen Bauhof lagern würden. BM Förster entgegnet, dass die Lagerung jeweils in den einzelnen Kommunen erfolgen würde. Zuletzt fragt GRätin Herb, ob Wartungs- oder TÜV-Kosten entstünden. Dies verneint BM Förster.

GR Baumeister hebt hervor, dass es sich zwar um eine große Investition handle, diese jedoch deutlich höher ausfallen würde, wenn die Gemeinde allein handeln müsste. Er bewertet die interkommunale Zusammenarbeit daher positiv und erklärt, dass man dem Vorschlag trotz der Kosten zustimmen werde, um die Sicherheit bei Veranstaltungen zu erhöhen.

GR Kleinert erklärt, dass sein erster Impuls ebenfalls Zustimmung gewesen sei, da der Schutz von Leib und Leben oberste Priorität habe. Gleichzeitig sehe er die hohen Kosten kritisch, insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage. Er verweist auf die Risikobewertung nach der sogenannten „Münchner Matrix“, die für die örtlichen Veranstaltungen keine erhöhten Anforderungen erkennen lasse, die Ampel stünde auf „grün“. Aus seiner Sicht könnten die bisher eingesetzten IBC-Wasserbehälter ausreichend sein. So habe er auch die Empfehlung der Polizei aufgefasst.

BM Förster entgegnet, dass die Maßnahmen mit den IBC-Wassertanks zwar zur Risikominimierung beitragen, jedoch keine erhöhte Sicherheit gewährleisten. Dies würde die Polizei so sicherlich auch nicht unterschreiben.

GR Kleinert weist darauf hin, dass auch andere Gefahren wie Messerangriffe durch solche Maßnahmen nicht verhindert werden könnten. Ein 100%iger Schutz könne nicht gewährleistet werden. Er fragt nach dem personellen Aufwand zur Anbringung der Zufahrtssperren im Vergleich zu den bisherigen Wasserbehältern vor dem Hintergrund der Einsparungen von Personalkosten auf lange Sicht.

Ressortleiter Frank erläutert, dass der Einsatz der Wasserbehälter mit erheblichem Aufwand verbunden sei. Der Bauhof benötige hierfür rund eineinhalb bis zwei Tage. Hinzu komme, dass die IBC-Wassertanks nicht in vollem Zustand gelagert werden können sodass nach jeder Veranstaltung rd. 40 m³ Frischwasser weggeschüttet würden. Die neuen Systeme seien deutlich kompakter, der Zeitaufwand werde nach Meinung von Ressortleiter Frank etwa halbiert. Zudem würden kürzere Straßensperrungen auch die Bevölkerung entlasten.

GR Molitor bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorbereitung sowie die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen zur Kostensenkung. Er fragt, ob bei den neuen Sperren zusätzlich Personal an den jeweiligen Standorten erforderlich sei. Frau Dadson erklärt, dass die Feuerwehr über entsprechende Schlüssel verfüge und die Sperren bei Bedarf öffnen könne. Für die Verkehrsregelung in den Zeiten des Auf- und Abbaus könne es dennoch sinnvoll sein, ergänzend zumindest eine Person einzusetzen.

GR Molitor stellt abschließend fest, dass die bisherigen Wasserbehälter vermutlich eher eine optische Wirkung hätten und signalisiert Zustimmung in der Hoffnung, dass die neuen Sperren niemals tatsächlich benötigt werden.

GR Veits bringt ein, dass auch eine Absicherung mit bereits vorhandenen Fahrzeugen, etwa von Feuerwehr oder Bauhof, eine mögliche Alternative sein könnte. Er verweist darauf, dass dies beispielsweise in Rauenberg bislang so praktiziert werde und fragt, ob dies nicht auch für Nußloch in Betracht komme. Zudem bittet er um eine erneute Erläuterung der sogenannten „Münchner Matrix“, da daraus hervorgehe, dass keines der Nußlocher Feste in eine Gefährdungskategorie falle, die solche Maßnahmen zwingend erforderlich mache. Er äußert außerdem die Hoffnung, dass durch die erfolgte Landtagswahl und die damit verbundene Neubesetzung im Innenministerium künftig mehr rechtliche Klarheit geschaffen werde und stellt die Frage, ob man eine Entscheidung über die Investition nicht zunächst zurückstellen sollte, bis es vom Land hierzu Neues gebe.

BM Förster entgegnet, dass eine Absicherung mit Fahrzeugen sehr personalintensiv sei, da diese im Bedarfsfall, z. B. für Rettungskräfte, jederzeit kurzfristig entfernt werden müssten. Zudem seien die eingesetzten Fahrzeuge in diesem Zusammenhang nicht versichert. Zur Münchner Matrix führt er aus, dass die örtlichen Veranstaltungen zwar grundsätzlich als unkritisch eingestuft seien, man sich im Ausschuss Sport, Kultur und Vereine jedoch bewusst dafür entschieden habe, insbesondere in der Sinsheimer Straße und der Hauptstraße zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen. Auch im Hinblick auf mögliche rechtliche Bewertungen könne er nicht einschätzen, was im Ernstfall Bestand habe. Zum Vorschlag, auf Handeln des Landes zu warten, äußert BM Förster Zweifel, dass hiermit zeitnah zu rechnen sei. Auf Nachfrage von GR Veits, ob die Nachbarkommunen die Beschaffung bereits beschlossen haben informiert BM Förster, dass Walldorf die Anschaffung bereits beschlossen habe, Wiesloch die Systeme sogar schon bestellt und auch St. Leon-Rot sich dafür entschieden habe. Mühlhausen und Rauenberg hätten ihren Haushalt noch nicht verabschiedet, beabsichtigten jedoch ebenfalls, die Anschaffung zu beschließen, sobald die Haushalte beschlossen sind.

GR Kettemann führt aus, dass bei Haftungsfragen letztlich insbesondere der Bürgermeister in der Verantwortung stehe. Im Ernstfall entscheide nicht die Polizei, sondern ein Richter. Der Gemeinderat könne zwar beraten und entscheiden, die rechtliche Verantwortung liege jedoch bei der Verwaltung bzw. beim Bürgermeister.

GRätin Menrath entgegnet, dass es ihr nicht in erster Linie um die Investitionssumme von über 100.000 Euro gehe, sondern um die grundsätzliche Gefahreneinschätzung. Selbst größere Veranstaltungen wie die Kerwe lägen laut „Münchner Matrix“ noch im grünen Bereich, sodass keine weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen zwingend erforderlich seien. Vor diesem Hintergrund stelle sich auch die Haftungsfrage aus ihrer Sicht abgestufter dar. Zwar liege die Haftung beim Bürgermeister, jedoch gebe es grundsätzlich auch Versicherungen hierfür. BM Förster widerspricht dieser Einschätzung und stellt klar, dass es keine Versicherungen für den Bürgermeister in dieser Form gibt.

GRätin Menrath führt weiter aus, dass eine völlige Absicherung gegen alle Risiken ohnehin nicht möglich sei. Würde man jede denkbare Gefahr versuchen vollständig auszuschließen, hätte man irgendwann keine Veranstaltungen und auch keine Personen mehr, die sich auf das Amt des Bürgermeisters bewerben würden. Man müsse daher eine Abwägung treffen und Risiken in Relation setzen. Bundesweit gebe es rund 38.000 Veranstaltungen pro Jahr, während Anschläge im unteren einstelligen Bereich lägen. Absolute Sicherheit könne es nicht geben, weshalb man auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen müsse. Sie spricht sich daher gegen die Beschaffung aus und regt an, die Planung sicherheitsrelevanter Maßnahmen stärker im Hauptamt zu verorten um die Veranstaltungskoordination von Haftungsfragen zu entlasten. Darüber hinaus führt sie aus, dass nicht alle Sprengelkommunen mitmachen, was ebenfalls ein Zeichen sei.

BM Förster entgegnet, dass nur Sandhausen und Leimen nicht an der Beschaffung beteiligt seien. Zudem bringt er ein, dass man theoretisch auch über alternative Veranstaltungsorte nachdenken könne, etwa der Steinbruch oder der Olympiahallen-Parkplatz, die einfacher zu schützen wären als der Lindenplatz. Zur „Münchner Matrix“ stellt er nochmals klar, dass diese lediglich eine polizeiliche Handreichung darstelle und im Zweifel zwar dokumentiere, dass man sich mit dem Thema befasst habe, jedoch keine rechtlich bindende Grundlage darstelle.

GR Rupp stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst sodann mit 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen (Menrath, Greiner, Kleinert, Veits) folgenden Beschluss:

Der Gemeinedrat beschließt die Beschaffung mobiler Zufahrtssperren der Firma Consel Group AG (Armis One und Armis Go) zur Sicherung von Veranstaltungen in der Gemeinde.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Angebots, bei der Firma Consel Group AG die Lieferung der entsprechenden Systeme inkl. Zubehör zu einem Gesamtpreis von 107.289,81 Euro inkl. MwSt. zu veranlassen.

Zudem beschließt der Gemeinderat, dass die dafür notwendigen finanziellen Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden.

TOP 6 ─ Bauhof + Gärtnerei
– Ersatzbeschaffungen Pritschenfahrzeug mit langer Pritsche und Unimog
– Beauftragungen
Frau Dadson verlässt um 19:36 Uhr den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster übergibt BAL Leyk das Wort zur Darstellung des Sachverhalts.

BAL Leyk führt aus, dass auf Grundlage des bei der Haushaltsberatung vorgestellten Fahrzeugkonzepts und des fortgeschriebenen Bedarfsplans im Jahr 2026 zwei Ersatzbeschaffungen für den Fuhrpark von Bauhof und Gärtnerei vorgesehen sind. Konkret gehe es um einen Unimog U430 als Vorführfahrzeug sowie ein MAN-Pritschenfahrzeug als Ersatz für den bisherigen VW Crafter. Beide Fahrzeuge seien nach Prüfung wirtschaftlich und technisch am besten geeignet und lägen mit insgesamt rund 297.900 Euro innerhalb des Haushaltsansatzes 2026. Zum Unimog erläutert er, dass der bisherige U1400 aus dem Jahr 1999 insbesondere für Transporte, Winterdienst sowie künftig auch als Zugfahrzeug für Wasserfässer eingesetzt werde. Durch die Neuanschaffung könne der Betrieb effizienter organisiert und andere Fahrzeuge entlastet werden. Vorgesehen sei ein nahezu neuwertiges Vorführfahrzeug mit Kosten von rund 253.900 Euro. Beim Crafter handle es sich um das zentrale Fahrzeug für Verkehrssicherung und Veranstaltungslogistik. Aufgrund der Anforderungen werde ein MAN-Pritschenfahrzeug empfohlen, insbesondere wegen der benötigten langen Ladefläche. Die Kosten liegen bei rund 44.000 Euro brutto. BAL Leyk führt abschließend aus, dass sich die vergleichsweisen hohen, laufenden Unterhaltskosten für die Altfahrzeuge künftig reduzieren werden.

GR Röser führt aus, dass die grundsätzliche Diskussion bereits im Rahmen der Haushaltsberatung geführt wurde. Auch wenn die Anschaffungskosten zunächst hoch wirkten, habe BAL Leyk nochmals auf die ebenfalls hohen laufenden Unterhaltungskosten der Altfahrzeuge hingewiesen. Vor diesem Hintergrund werde die CDU der Beschaffung zustimmen. Er verweist auf die vorliegende Fuhrparkliste und kündigt an, dass man auch künftig bei Neuanschaffungen eine kritische Grundsatzdiskussion führen werde, insbesondere im Hinblick auf die kommende Haushaltsstrukturkommission. Gleichzeitig bittet er die Verwaltung, mit dieser Thematik weiterhin selbstkritisch umzugehen.

GR Baumeister äußert, dass er nach wie vor nicht zufrieden damit sei, dass keine alternative Lösung zum Unimog gefunden wurde. Angesichts der bereits eingestellten Haushaltsmittel signalisiert er jedoch Zustimmung. Beim Pritschenfahrzeug fragt er nach der nicht enthaltenen Klimaanlage und Standheizung und fragt nochmals ausdrücklich nach, ob diese nicht benötigt würde.

Ressortleiter Frank erläutert, dass diese Ausstattung aufgrund der kurzen Wegstrecken nicht erforderlich sei. Fuhrparkmanager Ley fügt hinzu, dass dies nicht vergleichbar mit einem Schlepper sei, in dem man u.U. mehrere Stunden verbringt.

GR Kleinert stellt den Antrag, im laufenden Jahr 2026 eine unabhängige Überprüfung des gesamten kommunalen Fuhrparks einschließlich der Feuerwehr vorzunehmen. Ziel sei es, eine Bewertung zu erhalten, ob die vorhandene Ausstattung angemessen sei oder möglicherweise Über- bzw. Unterausstattungen vorliegen. Zudem solle eine Empfehlung erarbeitet werden, wie zukünftige Neuanschaffungen sinnvoll terminiert und finanziert werden können. Der Antrag knüpfe an die Diskussionen im Rahmen der Haushaltsberatung sowie an die bevorstehende Haushaltsstrukturkommission an. Er beantragt zudem getrennte Abstimmung über die beiden Fahrzeuge, signalisiert aber grundsätzlich Zustimmung zur Beschaffung des Unimogs, da ihn hier die Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatung überzeugt hätten.

GR Molitor betont, dass der Unimog seit rund 30 Jahren im Einsatz sei. Würde der Neue auch so lange halten, seien die Kosten auf die Jahre heruntergebrochen überschaubar. Im Sinne von Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit und Fürsorgepflicht sei die Beschaffung daher nachvollziehbar.

Zum Antrag auf externe Fuhrparküberprüfung erklärt BM Förster, dass die Verwaltung zunächst prüfen werde, welche Kosten für eine solche externe Untersuchung entstehen und welche geeigneten Firmen dafür in Frage kommen.

GR Veits spricht sich dafür aus, die Untersuchung rechtzeitig vor der nächsten Haushaltsberatung, möglichweise noch vor der Sommerpause, durchzuführen und regt an, die Beauftragung möglichst zügig vorzubereiten, ohne zunächst eine umfangreiche Vorprüfung der Kosten abzuwarten. Gegebenenfalls könne auch der Gemeindetag hierzu Unterstützung bieten.

BM Förster äußert Zweifel, ob eine geeignete Firma überhaupt in der Lage sei, eine solche umfassende Prüfung so zeitnah durchzuführen.

GR Veits entgegnet, dass zumindest eine Umsetzung bis zur nächsten Haushaltsberatung realistisch sein müsse und eine zeitnahe Beauftragung daher sinnvoll wäre.

GR Molitor spricht sich ebenfalls für eine externe Prüfung aus, plädiert jedoch für ein zweistufiges Vorgehen. Zunächst müsse geklärt werden, welche Kosten überhaupt entstehen, bevor ein formeller Auftrag erteilt werde. Eine Beauftragung ohne Kostentransparenz sei aus seiner Sicht nicht sinnvoll.

GR Röser bewertet den Vorschlag einer externen Prüfung grundsätzlich positiv und spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung direkt mit einer Beauftragung startet.

GR Baumeister unterstützt hingegen die Idee eines zweistufigen Vorgehens und spricht sich ebenfalls dafür aus, zunächst die Kosten und möglichen Anbieter zu ermitteln.

BM Förster fasst die Diskussion dahingehend zusammen, dass zunächst Angebote eingeholt werden sollen. Ziel solle sein, dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen vorzulegen.

Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat befürwortet mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (Kettemann) den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen, auf externe Überprüfung des gemeindeeigenen Fuhrparks inkl. Feuerwehr.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Vorführzeug Unimog U430 auf Grundlage des Angebots 106719293 bei der Fa. Knoblauch GmbH aus Immendingen zu einem Gesamtpreis von 253.892,13 Euro brutto zu erwerben.

3. Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen (Greiner, Kleinert, Veits, Menrath) das MAN-Pritschenfahrzeug TGE 3.140 4x2F SB auf Grundlage des Angebots f1218_00799071_A01_V003 vom 01.04.2026 bei der Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Landau zu einem Gesamtpreis von 44.030 Euro brutto zu bestellen.

TOP 7 ─ Antrag der Fraktion SPD
– Attraktivität Lindenplatz
– Möblierung
Die Herren Frank und Ley verlassen um 19:51 Uhr den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster führt aus, dass im Rahmen eines Pilotprojekts die Aufenthaltsqualität im Ortskern durch mobiles Mobiliar gezielt verbessert werden soll. Ausgangspunkt sei ein Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2024 gewesen, dem der Gemeinderat grundsätzlich zugestimmt habe. Die Maßnahme sei zudem im Kontext des Projekts „IHK Innenstadtberater“ als sinnvoll bestätigt worden. Ziel sei eine flexible, temporäre Aufwertung insbesondere des Lindenplatzes, ohne dauerhafte bauliche Eingriffe vorzunehmen, damit die Fläche weiterhin für Veranstaltungen wie Kerwe oder Benzenickelbazar nutzbar bleibe. Vorgesehen sei der Einsatz von mobilen Sonnensegel-Gestellen mit Sitzmöglichkeiten, die je nach Bedarf auch an anderen Standorten genutzt werden könnten. BM Förster erläutert weiter, dass frühere Varianten mit Kauf- oder Mietmodellen bereits geprüft, jedoch aufgrund der Kosten als nicht wirtschaftlich bewertet worden seien. Durch eine Umplanung im Haushalt könnten nun Mittel aus dem Projekt „Gewerbeleitsystem“ genutzt werden, da dieses anders umgesetzt werde als ursprünglich vorgesehen. Als nunmehr wirtschaftlich und praktikabel geeignete Lösung habe sich ein Angebot der Firma Tollerei herausgestellt, das flexible Pop-up-Sonnensegel vorsieht. Durch eine Reduzierung auf vier Gestelle könne das Projekt im Kostenrahmen umgesetzt werden. BM Förster betont, dass das Projekt zunächst als Pilot angelegt sei. Nach Umsetzung im laufenden Jahr solle eine Evaluation erfolgen, um Nutzung und Akzeptanz zu bewerten und gegebenenfalls eine Weiterentwicklung oder Ausweitung zu prüfen. Insgesamt sei die Maßnahme auch im Hinblick auf Innenstadtentwicklung und Hitzeaktionsplan ein sinnvoller Baustein zur Stärkung des Ortskerns.

GR Röser führt aus, dass er nicht davon überzeugt sei, dass mit der Maßnahme eine wesentliche Attraktivitätssteigerung des Lindenplatzes erreicht werde. Man sei zunächst mit einem Mietmodell als Testphase gestartet und solle nun rund 15.000 Euro investieren. Dies halte die CDU in dieser Form nicht für sinnvoll, weshalb man die Anschaffung ablehne.

GR Baumeister äußert, dass er die Vorlage zunächst nicht vollständig nachvollziehen konnte, da konkrete Beispielbilder fehlten und für ihn nicht klar sei, was genau angeschafft werde.

BM Förster erklärt, dass vier Gestelle vorgesehen seien, da das angebotene Fünfer-Gestell die finanziellen Mittel überschreiten würde.

GR Baumeister erklärt weiter, dass ihn insbesondere ein fehlendes, ganzheitliches Konzept störe. Positiv bewertet er lediglich die Mobilität der Elemente, im Übrigen sieht er noch Klärungsbedarf.

BM Förster erläutert dazu, dass die mobilen Elemente flexibel genutzt werden könnten, etwa bei Veranstaltungen wie dem Abendmarkt, wo darunter auch Stehtische oder Sitzgelegenheiten platziert werden könnten. Man habe bereits teurere Alternativen geprüft, sich aber bewusst für diese Lösung entschieden.

GR Kleinert merkt an, dass von ihm ebenfalls Bildmaterial in der Vorlage vermisst worden sei. Grundsätzlich bewerte er das Projekt jedoch positiv. Die Grünen würden dem Pilotprojekt zustimmen, insbesondere aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten auch an anderen Standorten wie dem Park oder dem „WiesenTreff“. Ergänzend könne man sich zusätzliche mobile Sitzgelegenheiten vorstellen.

GR Molitor bewertet das Konzept ebenfalls positiv. Die Stärkung der Ortsmitte sei in mehreren Leitkonzepten verankert und mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz könne hier ein Beitrag geleistet werden. Zusätzlich sei die Maßnahme im Sinne des kommunalen Hitzeaktionsplans sinnvoll. Darüber hinaus findet er positiv, dass die Elemente flexibel umgesetzt und bei Bedarf auch an andere Orte versetzt werden könnten. Insgesamt sehe er einen klaren Mehrwert.

GR Kettemann äußert die Sorge, dass durch die Aufstellung des Mobiliars der Marktbetrieb beeinträchtigt werden könnte.

BM Förster entgegnet, dass dies im Vorfeld geprüft worden sei und keine negativen Auswirkungen auf den Markt zu erwarten seien.

GR Baumeister führt aus, dass man, sofern das Projekt umgesetzt werde, auch die im Angebot vorgesehene Variante mit fünf Gestellen beschaffen sollte. Er stellt daher den Antrag, die Sonnensegel entsprechend der Angebotsvariante mit fünf Gestellen zu beauftragen.

BM Förster weist darauf hin, dass sich die Kosten hierfür auf knapp 20.000 Euro belaufen würden und damit der ursprünglich vorgesehene finanzielle Rahmen entsprechend überschritten werde.

BM Förster bringt daraufhin den Antrag der Fraktion LLisN zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst mit 10 Ja-Stimmen (Kleinert, Veits, Molitor, Seibert, Baumeister, Lüll, Rupp, Falkner, Seemann, BM Förster) und 6 Nein-Stimmen (Menrath, Greiner, Röser, Herb, Petri, Kettemann) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung eines Pilotprojekts zur Aufwertung des Ortskerns durch den Einsatz mobilen Mobiliars auf dem Lindenplatz. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die Firma Tollerei auf Grundlage des vorliegenden Angebots (5 Sonnensegel-Gestelle) zum Preis von brutto 20.402,55 Euro zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung der verfügbaren Mittel aus dem Projekt „Gewerbeleitsystem“. Die darüber hinaus benötigten Mittel werden überpanmäßig bereitgestellt. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Umsetzung des Projekts zu begleiten sowie im Anschluss eine Evaluation der Nutzung und Akzeptanz vorzulegen.

TOP 8 ─ Antrag der Fraktion LLisN
– Abendmarkt Maisbach
BM Förster führt aus, dass auf Antrag der Fraktion LLisN die Einführung eines halbjährlichen Abendmarktes im Ortsteil Maisbach geprüft worden sei. Der Antrag greife ein nachvollziehbares Anliegen auf, nämlich das Gemeinschaftsleben vor Ort weiter zu stärken und zusätzliche Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Umsetzung eines solchen Abendmarktes aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen derzeit nur eingeschränkt realisierbar erscheine. Auch sei zu berücksichtigen, dass sich die geringe Einwohnerzahl auf die zu erwartende Besucherfrequenz auswirke, weshalb nur eingeschränktes Interesse möglicher Marktbeschicker bestehe. Zudem sei zu beachten, dass ein Abendmarkt in erster Linie der Nahversorgung und der regionalen Vermarktung diene und weniger als klassisches Veranstaltungsformat für geselliges Beisammensein konzipiert sei. Vor diesem Hintergrund empfehle die Verwaltung, das zugrunde liegende Anliegen aufzugreifen, jedoch in alternativen Formaten weiterzudenken.

GR Baumeister führt aus, dass aus seiner Sicht der eigentliche Ansatz des Antrags von der Verwaltung nicht richtig verstanden worden sei. Der Abendmarkt in Nußloch sei ebenfalls weniger ein klassischer Markt, sondern vielmehr eine Gelegenheit für ein geselliges Beisammensein mit einzelnen Angeboten wie Pizza oder Wein. Er verstehe daher die Argumentation der Verwaltung nicht. Der Antrag ziele zudem darauf ab, nicht nur die Maisbacher Bevölkerung anzusprechen, sondern auch Besucher von außerhalb anzuziehen. Es sollte zunächst eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, ob man ein solches Format in Maisbach etablieren wolle. Mögliche Standorte könnten im Nachgang geprüft werden.

BM Förster weist darauf hin, dass es hierfür auch entsprechende Beschicker geben müsse, für die sich der Aufwand wirtschaftlich lohne. Zudem seien die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Insbesondere im Bereich des „Milchhäusels“ sei die Umsetzung schwierig, gegebenenfalls müsste bei größerem Besucheraufkommen sogar eine Straßensperrung erfolgen.

GRätin Seemann führt aus, dass sie bereits mit einem Beschicker vom Nußlocher Abendmarkt gesprochen habe, der sich grundsätzlich vorstellen könne, ein entsprechendes Angebot auch in Maisbach zu machen.

BM Förster entgegnet, dass die grundsätzlichen Rahmenbedingungen jedoch weiterhin berücksichtigt werden müssten.

GR Röser erklärt, dass er die Argumentation der Verwaltung ebenfalls nicht teile. Auch der Abendmarkt in Nußloch habe sich faktisch zu einem geselligen Veranstaltungsformat entwickelt und sei weniger ein Markt im klassischen Sinne. Insofern könne ein solches Konzept auch in Maisbach funktionieren. Einen geeigneten, alternativen Standort zum „Milchhäusel“ sehe die CDU allerdings aktuell ebenfalls nicht. Er spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag zu folgen und regt an, dass auch aus Maisbach selbst Initiativen entstehen könnten, um das örtliche Leben weiter zu beleben.

GR Kleinert schlägt vor, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Maisbach ein alternatives oder angepasstes Format zu entwickeln. Unstrittig sei, dass dort grundsätzlich Bedarf für eine entsprechende Veranstaltung bestehe.

GR Molitor betont ebenfalls, dass man das Anliegen weiterverfolgen sollte. Wichtig sei es, die Maisbacher Bevölkerung aktiv einzubinden und abzufragen, welche Formate vor Ort tatsächlich gewünscht seien.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Prüfung zur Einführung eines halbjährlichen Abendmarktes im Ortsteil Maisbach zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen wird von einer Umsetzung des Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.

Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung zu prüfen, inwieweit alternative Veranstaltungsformate zur Stärkung des gemeinschaftlichen Lebens im Ortsteil Maisbach entwickelt werden können.

TOP 9 ─ Freizeitgebiet Wiesenweg (Jugendplatz) inkl. „Veranstaltungsgebäude am WiesenTreff“
– Gebührenfestlegung Anmietung Veranstaltungsgebäude am WiesenTreff
– Benutzungsordnung „Veranstaltungsgebäude am WiesenTreff“
BM Förster führt aus, dass mit der Fertigstellung des Veranstaltungsgebäudes am „WiesenTreff“ ein moderner Ort der Begegnung entstehe, der künftig für private Feiern, Vereinsveranstaltungen sowie kleinere gewerbliche Formate zur Verfügung stehen soll. Er erinnert daran, dass nach dem Wegfall der bisherigen Partyräume am Waldsportplatz ein entsprechender Bedarf bestanden habe, der mit diesem Neubau nun aufgegriffen werde. Damit eine Nutzung ab Sommer 2026 möglich sei, lege die Verwaltung dem Gemeinderat nun die Benutzungsordnung sowie die zugehörige Kostenkalkulation zur Beschlussfassung vor. Die kalkulierten Mietpreise seien bewusst moderat gehalten und sehen aktuell lediglich ein Kostendeckungsgrad von rund 50 % vor. Da es sich um ein neues Gebäude handle, basiere die Kalkulation auf Erfahrungswerten vergleichbarer Einrichtungen, führt BM Förster weiter aus. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Gebühren sei nach einer ersten Betriebsphase vorgesehen. Weiter teilt BM Förster mit, dass auch ein digitales Buchungssystem eingerichtet werde, über das Bürgerinnen und Bürger künftig transparent Termine einsehen und reservieren könnten. Er geht zudem auf die Außenanlagen ein und stellt dar, dass perspektivisch auch einzelne Teilflächen wie Beachvolleyballfeld, Bouleplatz oder Fußballfeld zeitweise für Veranstaltungen oder Vereinsnutzungen reservierbar gemacht werden könnten. Hierzu seien jedoch noch grundsätzliche Fragen zur Priorisierung, zur Entgeltstruktur und zur Kombination mit der Gebäudenutzung zu klären. Er bittet das Gremium hierzu um Meinungsaustausch. Abschließend greift BM Förster den unter dem Tagesordnungspunkt „Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft“ vorgetragenen Vorschlag der Jugendlichen auf, diesen bei der Nutzung des Gebäudes Vorrang einzuräumen. Er stellt zur Diskussion, inwieweit dieser Ansatz im Rahmen der Benutzungsordnung oder der praktischen Vergabe berücksichtigt werden könnte.

GR Petri erklärt, dass die CDU den Beschlussvorschlägen in allen Punkten zustimmen könne. Er spricht zudem ein Lob an die anwesenden Jugendlichen aus, die sich aktiv für ihre Belange einsetzen. Auch einem Vorrang für Jugendliche bei der Nutzung könne die CDU zustimmen.

BM Förster verweist in diesem Zusammenhang auf die Regelung beim Brunnenfeld, wo Vereine ein Vorbuchungsrecht bis zum 31.03. für das Folgejahr haben und erst danach private Buchungen möglich seien. Ein ähnliches Modell könne er sich auch für Jugendliche vorstellen, wobei er bezweifelt, dass Jugendliche so langfristig planen.

Auch GR Baumeister begrüßt die Idee, Jugendlichen einen Vorrang einzuräumen. Die konkrete Ausgestaltung könne aus seiner Sicht die Verwaltung erarbeiten. Die vorgeschlagene Tarifstruktur bewertet er grundsätzlich positiv und sieht Potenzial in der Kurzzeitvermietung zur besseren Auslastung. Er regt an, die Benutzungsordnung redaktionell nochmals zu überarbeiten. Er spricht die Rückgabezeiten des Brunnenfelds an, wo aktuell eine Rückgabe um 10:00 Uhr praktiziert wird und schlägt vor, dies zumindest auf 11:00 Uhr anzupassen.

BM Förster entgegnet, dass hierbei auch die Vorbereitungszeit der Folgeveranstaltungen berücksichtigt werden müsse.

GR Baumeister stellt dennoch einen entsprechenden Antrag.

BM Förster schlägt vor, zunächst die praktische Erfahrung der verantwortlichen Mitarbeiter in Erfahrung zu bringen, bevor hierzu eine Anpassung beschlossen werde.

GR Kleinert bewertet insbesondere das digitale Buchungssystem positiv. Den übrigen Beschlussvorschlägen könne man jedoch so nicht zustimmen. Er spricht sich für einen deutlich günstigeren und klarer definierten Jugendtarif aus, der aus seiner Sicht auch bis 25 Jahre gelten könne. Zudem regt er an, dass auch Vereine, die Angebote für Jugendliche machen, vom Jugendtarif profitieren sollten. Weiter führt er aus, dass man grundsätzlich hinterfragen müsse, ob Veranstaltungen von Erwachsenen und Firmen subventioniert werden sollten. Er wolle viel lieber den Fokus stärker auf der Förderung von Jugendlichen legen. Denkbar sei daher auch eine Anpassung der Tarifstruktur, bei der Erwachsenentarife kostendeckender gestaltet werden, um günstigere Jugendtarife zu ermöglichen. Beim Thema Vorrang für Jugendliche schlägt GR Kleinert ein gestaffeltes Buchungssystem vor, bei dem Jugendliche beispielsweise zwölf Monate im Voraus buchen könnten, reguläre Buchungen erst zehn Monate vorher und Kurzzeitbuchungen noch kurzfristiger. Ziel sei es hierbei zu vermeiden, dass Kurzzeitmieten eine Tagesanmietung verhindern. Abschließend regt er an, die Beschlussfassung zu vertagen.

GR Molitor spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Da es sich bei der Kalkulation ohnehin um Annahmen handle, könne man das Modell zunächst ein Jahr laufen lassen und anschließend evaluieren. Ein solcher Treffpunkt müsse aus seiner Sicht nicht zwingend kostendeckend betrieben werden, da der Gemeinwohlaspekt im Vordergrund stehe.

BM Förster stellt fest, dass kein unmittelbarer Zeitdruck bestehe. Die in der Diskussion eingebrachten Anregungen seien durchaus relevant und könnten noch eingearbeitet werden. Eine erneute Beratung, beispielsweise im Mai, könne daher sinnvoll sein. Er weist darauf hin, dass voraussichtlich viele Kurzzeitbuchungen, etwa für Kindergeburtstage, erfolgen könnten, diese Buchungsform jedoch nur von Montag bis Donnerstag möglich sei.

Auf Nachfrage von GR Molitor erläutert BM Förster, dass für die Buchung die Volljährigkeit maßgeblich sei, also eine Anmietung grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich sei. Hinsichtlich der Tarifzuordnung sei, wie beim Brunnenfeld, der Anlass entscheidend, etwa wenn ein Jugendgeburtstag gefeiert werde.

GR Rupp bringt ein, dass es beim Brunnenfeld die Möglichkeit gebe, Klassenfeste zu vergünstigten Konditionen durchzuführen. Er regt an, ein solches Modell auch für das Veranstaltungsgebäude am „WiesenTreff“ zu prüfen.

BM Förster weist darauf hin, dass im Zuge der weiteren Beratung auch eine Rückmeldung zum Umgang mit den Außenflächen erforderlich sei.

GR Baumeister führt im Falle einer Vertagung nochmals die Anregung aus, die Übergabezeiten beim Brunnenfeld zu überprüfen. Er stellt klar, dass aus seiner Sicht keine vollständige Kostendeckung erforderlich sei und schließt sich damit der Einschätzung von GR Molitor an. Es gehe auch um die Fürsorgepflicht der Gemeinde, beispielsweise Familien eine kostengünstige Feiermöglichkeit zu bieten. Bezüglich der Außenflächen könne er sich eine Vermietung grundsätzlich vorstellen, sehe jedoch organisatorische Herausforderungen, etwa bei der Umsetzung vor Ort und Konfliktpotenzial.

GR Kleinert betont, dass es seiner Fraktion nicht um eine 100%ige Kostendeckung, sondern vor allem um die grundsätzliche Frage gehe, welche Zielgruppen in welchem Umfang subventioniert werden sollen. Außerdem sei ein Jugendvorrang bislang nicht Bestandteil der Regelung, weshalb er weiterhin für eine Vertragung und Aufarbeitung aller Aspekte plädiere. Bei den Außenflächen zeigt er sich eher skeptisch, auch aufgrund der praktischen Umsetzung. Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit, Vereinen entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen. Im Falle einer Vertagung wolle man dies nochmals intern beraten.

GR Petri spricht sich dafür aus, praktische Erfahrungen zu sammeln. Während er beim Bouleplatz weniger Probleme sehe, schätzt er die Situation beim Volleyballfeld als schwieriger ein. Eine vollständige Kostendeckung lehnt er ebenfalls ab, da dies dann auch auf andere Liegenschaften übertragen werden müsste.

GR Veits stellt schließlich den Antrag auf Vertagung. Er bittet die Verwaltung, insbesondere das Thema Jugend nochmals zu überarbeiten, sowohl hinsichtlich eines möglichen Vorrangs als auch bei der Preisgestaltung. Zudem regt er an, die Kurzzeitvermietung klarer zu strukturieren und etwa die Frage zu klären, ob auch mehrere Kurzzeitmieten an einem Tag möglich sind. Er möchte nicht Gefahr laufen, durch das Kurzzeitmietmodell Leerstände an den restlichen Zeiten eines Tages zu haben.

BM Förster ergänzt hierzu, dass Kurzzeitmieten aktuell nur unter der Woche (Montag-Donnerstag) vorgesehen seien.

GR Veits führt nochmals aus, dass der Veranstaltungsraum ein Ersatz für die früher beim Waldsportplatz vergleichsweise günstig anzumietenden Partyräume sein soll.

Zum Thema Vermietung der Außenfläche übergibt BM Förster das Wort nochmals an die anwesenden Jugendlichen. Sie sprechen sich gegen eine Vermietung aus und wollen stattdessen auf die Kommunikation vor Ort und die mögliche Einbeziehung der dort Spielenden setzen. Der „WiesenTreff“ sei als Ort der Begegnung gedacht und würde an dieser Stelle wieder welche ausschließen.

BM Förster unterstützt diesen Gedanken grundsätzlich, gibt jedoch zu bedenken, dass die praktische Umsetzung nicht immer einfach sei. Gerade jüngere Jugendliche hätten in solchen Situationen häufig nicht die notwendige Durchsetzungsmöglichkeit.

Abschließend wird der Antrag auf Vertagung einstimmig beschlossen.

TOP 10 ─ Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Im Lehen 30
– Antrag auf Baugenehmigung
BM Förster führt aus, dass der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Im Lehen 30“ geplant sei und hierfür ein Befreiungsantrag vorliege. Konkret gehe es um die Wandhöhe, die im Bebauungsplan mit maximal 9,00 m festgesetzt sei. Diese werde um 0,40 m überschritten. Aufgrund des eingerückten Dachgeschosses sowie vergleichbarer bereits genehmigter Fälle im Plangebiet sehe die Verwaltung hier jedoch keine Bedenken. Weiter erläutert BM Förster, dass die geringfügige Überschreitung des Baufensters durch ein Vordach als untergeordnetes Bauteil zulässig sei. Auch Terrassen und deren Überdachungen seien grundsätzlich außerhalb des Baufensters möglich. Für die geplante Poolanlage sei eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO erforderlich, über die der Landkreis im weiteren Verfahren entscheide. Eine entsprechende Zulassung sei im Gebiet bereits mehrfach erteilt worden.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Menrath, Greiner) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Überschreitung der maximalen Wandhöhe um 0,40 m zu.

TOP 11 ─ Brückenbauwerke – Brücke Konrad-Adenauer-Ring/Carl-Metz-Straße
– Südöstliche Zuwegung von Konrad-Adenauer-Ring
– Grundlagenermittlung und Vorplanung
– Beauftragung Fachplaner
BM Förster informiert, dass der Ersatzneubau der Brücke am Konrad-Adenauer-Ring/Carl-Metz-Straße aufgrund des schlechten baulichen Zustands aktuell umgesetzt werde. Er führt aus, dass sich die Arbeiten an der Brücke leider um etwa eine Woche verzögert haben. Seit gestern sei der Bereich jedoch vollständig gesperrt, heute Morgen habe man mit dem Rückbau der unteren Zuwegung begonnen. Die eigentliche Brücke solle am kommenden Montag demontiert werden. Im Zuge dieser Brückenerneuerung werde auch die nördliche untere Zuwegung barrierefrei ausgebaut. Im Anschluss daran solle auch die südöstliche obere Zuwegung in den Blick genommen werden. Diese sei aufgrund der steilen Geländesituation, eines angrenzenden Biotops sowie vorhandener Leitungen planerisch deutlich anspruchsvoller. Ziel bleibe dennoch, auch hier einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. BM Förster erläutert weiter, dass die Verwaltung analog zur bisherigen Maßnahme Fördermittel über das Landesprogramm VwV-LGVFG beantragen wolle. Dafür sei es zunächst erforderlich, die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2 an ein Ingenieurbüro zu vergeben, um Varianten zu erarbeiten, Kosten zu schätzen und die Förderfähigkeit zu prüfen. Abschließend weist BM Förster darauf hin, dass die Ergebnisse dieser Vorplanung dem Gemeinderat im Herbst 2026 vorgestellt werden sollen. Auf dieser Grundlage könne dann entschieden werden, wie weiter vorgegangen und ob ein Förderantrag gestellt wird.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen (GRätin Herb zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt das Ing.-Büro Arno König aus Walldorf mit den Leistungsphasen 1 und 2 nach § 39 HOAI (Freianlagenplanung) als Planungsgrundlage für die Maßnahme zum Umbau der barrierefreien südöstlichen Zuwegung zur Carl-Metz-Brücke.

TOP 12 ─ 1. Ergänzung ─ Haushalt 2026 und Folgehaushalte
– Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission und Definition des Prozesses
 
BM Förster führt aus, dass der Gemeinderat nach der ersten Beratung im März signalisiert habe, die Haushaltsstruktur nicht im gesamten Gremium, sondern in einem kleineren Arbeitskreis bearbeiten zu wollen. Daher schlage die Verwaltung nun die Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission vor, die paritätisch aus den Fraktionen sowie dem Bürgermeister und der Verwaltung besetzt ist. Er erläutert, dass es sich dabei ausdrücklich nicht um einen beschließenden Ausschuss handle, sondern um einen Arbeitskreis, der Vorschläge erarbeite. Die abschließenden Entscheidungen treffe weiterhin der Gemeinderat. Inhaltlich solle die Kommission die Haushaltsstruktur grundlegend und ergebnisoffen analysieren und dabei insbesondere Konsolidierungs- und Optimierungspotenziale herausarbeiten. Ziel sei es, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern und strukturelle Defizite im Haushalt zu reduzieren. Die Arbeit der Kommission orientiere sich dabei an drei zentralen Ebenen: den Aufgaben (Unterscheidung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen), den Standards (in welcher Qualität Leistungen erbracht werden), sowie den politischen Prioritäten der Gemeinde. BM Förster betont, dass trotz dieses strukturellen Ansatzes auch der Blick ins Detail notwendig sei, um die konkreten Auswirkungen von Maßnahmen auf die Bürgerschaft nachvollziehen zu können. Abschließend stellt er den vorgesehenen Zeitplan dar und bittet die Fraktionen um Mitteilung der Mitglieder.

GR Röser benennt für die CDU-Fraktion GRätin Stegmaier, GR Petri und sich selbst als Mitglieder der Haushaltsstrukturkommission.

GR Baumeister führt aus, dass man den eingeschlagenen Weg grundsätzlich für richtig halte. Abweichend vom Verwaltungsvorschlag spreche er sich jedoch für eine deutlich kleinere Besetzung aus. Aus seiner Sicht sei es sinnvoll, pro Fraktion lediglich eine Person zu entsenden, da ein kleineres Gremium erfahrungsgemäß effektiver arbeite. Die inhaltliche Vorberatung könne weiterhin fraktionsintern erfolgen. Er stellt daher den Antrag, die Kommission entsprechend auf jeweils ein Mitglied pro Fraktion zu reduzieren.

GR Kleinert schließt sich diesem Vorschlag an und spricht sich ebenfalls für eine kleine und flexibel arbeitende Kommission aus. Darüber hinaus regen die Grünen an, die Kommission als dauerhaftes Gremium zu etablieren, das sich mindestens einmal jährlich, insbesondere im Vorfeld der Haushaltsberatungen, mit der finanziellen Entwicklung befasst und gegebenenfalls auch den Bedarf für eine Klausurtagung bewertet. Er erhofft sich im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission eine weitergehende Erläuterung der finanziellen Ausgangslage. Aus seiner Sicht müsse klarer dargestellt werden, vor welchen Herausforderungen die Gemeinde konkret stehe, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Ergebnisse in den vergangenen Jahren regelmäßig deutlich über den Planansätzen gelegen hätten, die Lage also nicht so prekär sei wie dargestellt.

GR Molitor kann sich den Ausführungen von GR Kleinert anschließen. Auch er hält eine kleinere Besetzung für sinnvoll und betont, dass ein Arbeitskreis effizienter arbeite, wenn er kompakt organisiert sei. Wichtig sei zudem eine klare inhaltliche Struktur mit vorbereiteten Unterlagen und einer definierten Tagesordnung. Für die SPD benennt er sich selbst als Mitglied sowie GR Seibert als Stellvertreter, sollte der Antrag der LLiSN Zustimmung finden.

BM Förster bringt den Antrag der Fraktion LLiSN, die Kommission mit je nur einem Fraktionsmitglied zu besetzen, zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst sodann mit 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen (Röser, Petri, Herb, Kettemann) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission. Dieser gehören neben dem Bürgermeister und den Amtsleitern ein Mitglied je Fraktion an. Als Mitglieder werden benannt:

– für die CDU: GR Röser, Stellv. GR Petri

– für die LLiSN: GR Baumeister, Stellv. GR Lüll

– für B´90/Die Grünen: GR Kleinert, Stellv. Veits

– für die SPD: GR Molitor, Stellv. Seibert

TOP 13 ─ Geldanlagerichtlinie
– Jährlicher Bericht zur Entwicklung der Geldanlagen gemäß § 8 Abs. 1 Geldanlagerichtlinie vom 22.07.2020
BM Förster übergibt KAL Einsele für die Berichterstattung zur Entwicklung der Geldanlagen das Wort.

KAL Einsele informiert, dass gemäß der Geldanlagerichtlinie der Gemeinde Nußloch die Verwaltung den Gemeinderat jährlich über die Entwicklung der Geldanlagen zu informieren hat. Sie berichtet, dass sich zum 31.03.2026 die Geldanlagen auf 15.418.232,54 Euro belaufen, im Vergleich zu 16.454.246,92 Euro zum 31.03.2025. Sie stellt anhand einer Präsentation (wird Inhalt der Niederschrift) diese langfristigen Geldanlagen näher vor. KAL Einsele führt ergänzend aus, dass die Gemeinde seit dem 01.07.2020 am Projekt „EnBW vernetzt“ beteiligt ist. Die ursprünglich investierten 2 Mio. Euro wurden zum 30.06.2025 um weitere 1 Mio. Euro auf insgesamt 3 Mio. Euro erhöht. Eine (Teil-)Kündigung dieser Beteiligung ist erstmals zum 30.06.2030 möglich. Zur Finanzierung des Neu- und Umbaus der Schillerschule sowie der Generalsanierung der Festhalle verweist sie auf den Beschluss des Gemeinderats vom 23.07.2025 zur Aufstockung eines bestehenden Bausparvertrags bei der LBS auf 15 Mio. Euro. Dieser werde aktuell vierteljährlich mit 70.000 Euro bespart. Die gekündigten BHW-Verträge würden nach deren Auszahlung vollständig in diesen Vertrag überführt. Weiter führt KAL Einsele aus, dass die Gemeinde Nußloch zum 31.03.2026 über liquide Mittel von 2.238.841,56 Euro verfügt, zum 31.03.2025 standen liquide Mittel von 2.891.143,94 Euro zur Verfügung. Die Summe aus Geldanlagen, liquiden Mitteln und der Beteiligung bei „EnBW vernetzt“ ergibt eine derzeitige Rücklage von 23.657.074,10 Euro, teilt KAL Einsele abschließend mit.

GR Baumeister merkt an, dass die an die KWG ausgeliehenen Mittel in der Darstellung nicht enthalten seien. Er fragt, ob diese sowie die Zwischenfinanzierung der KWG zusätzlich zu den ausgewiesenen Geldanlagen hinzukommen würden.

KAL Einsele bestätigt dies und dankt für den Hinweis. Sie erklärt, dass sie diesen Aspekt aufnehmen und entsprechend ergänzen werde.

GR Veits interessiert sich für die Verzinsung der Geldanlagen und bittet darum, auch diese in künftige Berichte aufzunehmen. Er führt aus, dass die Gemeinde insgesamt über rund 20 Mio. Euro an kurzfristig liquiden und etwa 23 Mio. Euro an mittelfristig verfügbaren Mitteln verfüge, wodurch der Anschein erweckt werde, dass die finanzielle Lage weniger angespannt sei als teilweise dargestellt.

KAL Einsele stellt klar, dass es sich bei den genannten Beträgen um liquide Mittel handele, während das negative Ergebnis im Haushalt davon unabhängig zu betrachten sei.

GR Molitor dankt für die Informationen und weist darauf hin, dass die Geldanlagen ein wichtiger Bestandteil der künftigen Haushaltsstrukturkommission sein werden.

Der Gemeinderat nimmt den jährlichen Bericht zur Entwicklung der Geldanlagen gemäß § 8 Abs. 1 zur Kenntnis.

TOP 14 ─ Kommunale Wohnungs- und Grundstücks GmbH
– Finanzierung K16 – Übernahme einer Garantie zur Sicherstellung der Kapitaldienstfähigkeit gegenüber der Sparkasse Heidelberg
BM Förster führt aus, dass die KWG GmbH zur Auszahlung des KfW-Darlehens für den Um- und Neubau der Kaiserstraße 16 eine Kapitaldienstgarantie der Gemeinde Nußloch benötigt. Diese verpflichte die Gemeinde, im Fall einer nicht oder nur teilweisen Leistungsfähigkeit der KWG GmbH die Zins- und Tilgungsleistungen zu übernehmen, nicht jedoch den gesamten Kreditbetrag. Damit unterscheide sich die Kapitaldienstgarantie von einer klassischen Bürgschaft. Er erläutert, dass der Gemeinderat hierzu bereits in seiner letzten Sitzung einen nichtöffentlichen Beschluss gefasst habe, da die Verwaltung zunächst davon ausgegangen sei, dass die Angelegenheit nichtöffentlich zu behandeln ist. Nach Rückmeldung der Rechtsaufsichtsbehörde sei dieser Beschluss jedoch öffentlich nachzuholen. BM Förster betont, dass nach Prüfung der Berechnungen der Sparkasse sowie der bisherigen Erfahrungswerte der KWG GmbH das Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Gemeinde als vergleichsweise gering eingeschätzt werde.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Garantieerklärung gemäß Anlage 1 zu und ermächtigt den Bürgermeister nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Unterzeichnung.

TOP 15 ─ Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006
BM Förster führt aus, dass im ersten Quartal 2026 insgesamt acht Spenden von Privatpersonen sowie vier Spenden von Firmen und Vereinen bei der Gemeinde eingegangen sind. Er bedankt sich für die Unterstützung, die eine stolze Summe von 9.980 Euro ergibt. Er bittet den Gemeinderat um Annahme der Spenden.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden aus Anlage 1 „Spendenliste 1. Quartal 2026“ werden angenommen.

TOP 16 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
TOP 16.1 – Entlastungsmaßnahmen Bund

GR Baumeister führt aus, dass die Bundesregierung vor kurzem umfangreiche Entlastungsmaßnahmen angekündigt habe, darunter unter anderem einen Preisnachlass auf Kraftstoffe sowie eine steuerfreie Einmalzahlung, die öffentlich als „großer Wurf“ dargestellt worden sei. Nach seiner Einschätzung würden damit jedoch wieder einmal Aufgaben des Bundes auf die Kommunen und mittelständischen Betriebe verlagert. GR Baumeister kritisiert dies deutlich und führt aus, dass hier Verantwortung auf andere Ebenen abgewälzt werde. Er fragt, wie eine solche Einmalzahlung in der kommunalen Praxis überhaupt umgesetzt werden solle, insbesondere ob dies für die gesamte Belegschaft gelte und aus welchen Mitteln dies finanziert werden müsse. Zudem stellt er die Frage, ob der Bund hierfür eine finanzielle Unterstützung leisten werde. Weiter hält es GR Baumeister für sinnvoll, auf Sprengel- oder sogar auf Kreis-Ebene ein entsprechendes Schreiben an den Bund zu formulieren, das auf diese Problemabwälzung abzielt.

BM Förster führt aus, dass bislang keine entsprechenden Anfragen aus der Belegschaft vorliegen. Die Verwaltung werde daher zunächst abwarten. Er werde das Thema jedoch im nächsten Bürgermeister-Sprengel ansprechen. Nach aktuellem Stand sei nicht davon auszugehen, dass es eine Konnexitätsregelung oder eine Kostenübernahme durch den Bund geben werde. Sollte eine Umsetzung auf kommunaler Ebene überhaupt in Betracht kommen, wäre hierfür ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.

GR Veits ergänzt, dass eine steuerfreie Einmalzahlung nach aktueller Rechtslage bis zum 30.06.2027 möglich wäre. Das Thema sei auch auf Landesebene bereits angesprochen worden. Für den Bereich der Landesbeamten sowie des öffentlichen Dienstes sehe er derzeit jedoch keine konkrete Umsetzungsperspektive. Eine Auszahlung könne er sich höchstens dann vorstellen, wenn aus der Mitarbeiterschaft entsprechende Erwartungen oder Forderungen kämen und dann allenfalls in begrenztem Umfang für die unteren Entgeltgruppen.

GR Molitor unterstützt die Entlastungszahlung an Arbeitnehmer. Es handle sich dabei genau um die Menschen, die die Wirtschaft am Laufen halten, indem sie täglich in die Betriebe fahren und ihre Arbeit verrichten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16.2 – Stromhäuschen St. Josef Kindergarten

GR Rupp fragt nach dem Hintergrund des neuen Stromhäuschens beim Kindergarten St. Josef.

BM Förster führt aus, dass das Stromhäuschen zuvor im Bereich der Kaiserstraße 16 stand und dort aufgrund der Baumaßnahmen entfernt werden musste. Es habe zudem ohnehin ertüchtigt werden müssen, da durch den künftig erhöhten Strombedarf im Zusammenhang mit der Kaiserstraße 16 eine entsprechende Anpassung erforderlich gewesen sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16.3 – Temperaturen Gruppenräume Fröbelkindergarten

GR Veits führt aus, dass ihm beim Fröbelkindergarten bereits im April von einer deutlich zu hohen Raumtemperatur berichtet worden sei. Er regt an, bestehende Planungsdefizite, etwa im Hinblick auf die Statik, die derzeit eine Photovoltaikanlage nicht zulasse, zu prüfen und zu beheben, sodass z. B. eine Klimaanlage effizient genutzt werden könnte. Ziel müsse es sein, sowohl die zu betreuenden Kinder als auch das Betreuungspersonal wirksam vor Hitze zu schützen. Er äußert Sorge hinsichtlich der kommenden Sommermonate und der zu erwartenden Bedingungen im Gebäude.

BM Förster teilt mit, dass Klimaschutzmanager Lang vor Ort gewesen sei und die Lüftungsanlage über eine Nachtauskühlung verfüge, die nun genutzt werde. Vieles hänge nach seiner Einschätzung auch vom Nutzerverhalten ab. Insgesamt seien aus seiner Sicht diese Maßnahmen grundsätzlich geeignet, um eine Verbesserung der Situation im Sommer zu erreichen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16.4 – VRN flexline

GR Molitor führt aus, dass die Gemeinde mit dem Ortsbus ein kostenintensives Angebot vorhalte, dieses jedoch aus seiner Wahrnehmung häufig nur gering ausgelastet sei. Er regt an, das Konzept nochmals der Bürgerschaft vorzustellen und eine entsprechende Informationsveranstaltung durchzuführen. Zudem solle der Verkehrsverbund eingebunden werden und beispielsweise auch der RaRu eine Info-Broschüre beigelegt werden um das Angebot bekannter zu machen.

BM Förster führt aus, dass die Verwaltung hierzu bereits in der Bearbeitung sei. Er widerspricht der Einschätzung, dass der Bus überwiegend leer unterwegs sei. Er sehe ihn regelmäßig auch mit Fahrgästen. Weiter informiert er, dass durch die Verwaltung bereits Fahrgastzahlen beim VRN angefordert worden seien. Diese sollen dem Gemeinderat nach Vorliegen entsprechend vorgelegt werden.

GR Veits ergänzt, dass die Streckenempfehlungen über die App nicht immer so ideal seien. Er ist der Meinung, dass hierzu der Algorithmus noch anpassungsfähig sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16.5 – Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD)

GRätin Menrath führt aus, dass in der Bevölkerung der subjektive Eindruck bestehe, bestimmte Straßenzüge würden häufiger durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert als andere. Sie habe weitergegeben, dass der GVD angehalten sei überall gleich zu kontrollieren. Sie fragt, ob dies zutreffe.

BM Förster führt aus, dass der Gemeindevollzugsdienst im gesamten Gemeindegebiet tätig sei und angesichts von rund 55 Kilometern Straßennetz nicht jederzeit überall gleichzeitig präsent sein könne. Hinweise aus der Bevölkerung zu konkreten Bereichen nehme die Verwaltung jedoch gerne entgegen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16.6 – Sachstand eingeschränktes Halteverbot Walldorfer Straße etc. / Anträge an Landratsamt

GRätin Falkner erkundigt sich erneuet nach dem Sachstand der durch die Gemeinde beim Landratsamt gestellten Anträge auf u. a. Einrichtung eines Radschutzstreifens und Halteverbote in der Walldorfer Straße und Massengasse.

BM Förster entgegnet, dass hierzu am 07.05.2026 eine Verkehrstagesfahrt stattfinden werde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 17.1 – Erdarbeiten Lorenbahntrasse

BM Förster führt aus, dass im Bereich der Lorenbahntrasse im Zuge der dort durchgeführten Erdarbeiten durch den Einsatz von Kettenfahrzeugen Fahrspuren im gesamten Gelände entstanden seien. Zur Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftbarkeit sowie zur Sicherstellung einer späteren problemfreien Rasenpflege werde die Fläche derzeit mit geeignetem Oberboden aufgefüllt und fachgerecht egalisiert. Er betont, dass es sich dabei um geprüftes Bodenmaterial der Qualitätsstufe BM-0 gemäß Ersatzbaustoffverordnung handle. Nach Abschluss der Arbeiten werde die Fläche eingesät, sodass wieder eine durchgängige und gepflegte Rasenfläche entstehen könne.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17.2 – Denkmal Haus Rheinblick

BM Förster führt aus, dass das zuvor vor dem Seniorenheim Haus Rheinblick aufgestellte Denkmal nun am Friedhof neu platziert worden sei. Er zeigt hierzu ein entsprechendes Foto zur Veranschaulichung.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17.3 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster den GRäten Kettemann und Molitor nachträglich zum Geburtstag. Der Räterund gratuliert ebenfalls.
 

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=195274

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes