Afrikanische Schweinepest: Kreis warnt vor Nachlässigkeit
Tore in den Schutzzäunen unbedingt schließen
(rnk 27.5.26) Die Lage der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rhein-Neckar-Kreis bleibt stabil. Der letzte bestätigte Fall liegt inzwischen mehr als zehn Monate zurück. Dennoch appelliert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, nicht nachlässig zu werden und die bestehenden Schutzmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten. Hintergrund ist das erneute Aufflammen des Seuchengeschehens im benachbarten hessischen Landkreis Bergstraße.
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit zieht es viele Menschen in Wald und Natur. Besonders wichtig bleibt dabei die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde in geschlossenen Waldgebieten sowie entlang und innerhalb von Weinanbau- und Rebflächen in der Sperrzone II sowie das Wegegebot im Wald. Zudem bleibt die Nutzung von Grillplätzen in den Waldgebieten der Sperrzone II weiterhin untersagt.
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist zudem drauf hin, dass Tore in den ASP-Schutzzäunen – insbesondere an Wanderparkplätzen – nach dem Passieren unbedingt wieder geschlossen und Beschädigungen umgehend gemeldet werden müssen. Wer tote Wildschweine oder Frischlinge entdeckt, soll dies ebenfalls unverzüglich dem Veterinäramt und Verbraucherschutz melden.
Eigentümer, Bewirtschafter, Pächter oder Besitzer eines landwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb der Sperrzone II werden darüber hinaus nochmals auf die unverändert geltenden Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern hingewiesen, einschließlich erforderlicher Drohnenbefliegungen vor bestimmten Erntemaßnahmen und Anzeige dieser Maßnahmen beim Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises binnen vier Wochen.
„Die Entwicklung der vergangenen Monate bestätigt die Wirksamkeit der ASP-Restriktionen. Damit dieser Erfolg von Dauer ist, bauen wir auch in Zukunft auf das pflichtbewusste Handeln und die Mithilfe aller Beteiligten“, betont die stellvertretende Amtsleiterin Ivona Herter.
Verstöße gegen die geltenden Regeln können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Weitere Informationen zur aktuellen ASP-Lage und den geltenden Allgemeinverfügungen gibt unter www.rhein-Neckar-Kreis.de/asp.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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