Hohe Waldbrandgefahr durch Hitze und Trockenheit: Das gilt zu beachten
Kreisforstamt warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr und sperrt ab Freitag, 19. Juni, Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene bis auf Weiteres
(rnk 18.6.26) Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises sperrt ab Freitag, 19. Juni, bis auf Weiteres sämtliche Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene. Grund sind die erwartete anhaltende Hitze sowie die bestehende Trockenheit. Im Rheintal wird in den kommenden Tagen mit der zweithöchsten Waldbrandstufe 4 von 5 gerechnet.
Betroffen sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schwetzingen und Walldorf. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
Gefahr für Wald, Tiere und Umwelt
Waldbrände stellen eine erhebliche Gefahr für Wälder sowie die dort lebenden Tiere dar. Besonders in warmen und trockenen Perioden steigt das Risiko deutlich an. Neben der Zerstörung großer Waldflächen können auch Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Zudem kann die Luftqualität erheblich beeinträchtigt werden.
Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass sich die Wetterlage in den kommenden Tagen voraussichtlich nicht verbessern wird. Die aktuelle Waldbrandgefahr kann jederzeit beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de eingesehen werden.
Regeln zum Schutz vor Waldbränden
Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten im Wald besondere Vorsichtsmaßnahmen. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald grundsätzlich verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um einen Brand auszulösen.
Zudem müssen Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten jederzeit freigehalten werden, damit Einsatzfahrzeuge im Ernstfall ungehindert passieren können. Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen und befestigten Parkplätzen abgestellt werden, da heiße Auspuffanlagen trockenes Gras oder Laub entzünden können.
Appell an Waldbesuchende
Das Kreisforstamt ruft alle Waldbesucher dazu auf, sich verantwortungsvoll zu verhalten und die geltenden Regeln einzuhalten. Verstöße gegen die Sperrungen oder das Rauchverbot im Wald gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Außerdem wird darum gebeten, entdeckte Feuer sofort über den Notruf 112 an Feuerwehr oder Rettungsleitstelle zu melden.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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