Neues Reparaturrecht für Elektrogeräte beschlossen
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur für Elektrogeräte
(mar 29.6.26) Wie das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland künftig ein Recht auf Reparatur von Elektrogeräten einräumt. Mit der Neuregelung wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Hersteller müssen Reparaturen ermöglichen
Künftig sind Hersteller verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu angemessenen Kosten reparieren zu können. Außerdem müssen Elektrogeräte so konstruiert werden, dass Reparaturen grundsätzlich möglich sind.
Betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets und E-Bikes. Nach den neuen Vorgaben dürfen beispielsweise Akkus nicht mehr so verbaut werden, dass ein Austausch praktisch unmöglich ist.
Verlängerte Gewährleistung nach Reparatur
Für Verbraucher soll das Gesetz auch einen zusätzlichen Anreiz schaffen. Wer sich bei einem Defekt für eine Reparatur statt für einen Neukauf entscheidet, erhält eine Verlängerung der laufenden Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Damit soll die Reparatur von Geräten attraktiver werden und gleichzeitig dazu beitragen, Elektroschrott zu vermeiden.
Zustimmung aus Wirtschaft und Verbraucherschutz
Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Neuregelung. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erklärte laut T-Online: „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen.“
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt das Gesetz. Gleichzeitig fordert der Verband einen zusätzlichen Reparaturbonus, der von den Herstellern finanziert werden soll, um Reparaturen für Verbraucher noch attraktiver zu machen.
Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit
Mit dem neuen Reparaturrecht sollen Produkte länger genutzt und Ressourcen geschont werden. Gleichzeitig verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Menge an Elektroschrott zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
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