Rhein-Neckar-Kreis informiert über Wespen- und Hornissennester

Merkblatt gibt Tipps zum richtigen Umgang

Mit den sommerlichen Temperaturen häufen sich die Anfragen zu Wespen- und Hornissennestern. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlicht. Darin finden Bürgerinnen und Bürger Informationen zum richtigen Umgang mit den Tieren sowie Hinweise auf Beratungsangebote.

Viele Menschen reagieren verunsichert, wenn sich ein Nest in der Nähe von Haus, Balkon oder Terrasse befindet. Dabei erfüllen Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen wichtige Aufgaben im Naturhaushalt. Sie bestäuben Pflanzen und tragen zur natürlichen Regulierung von Schadinsekten bei.

Besonders die heimische Europäische Hornisse steht unter besonderem Artenschutz. Weder die Tiere noch ihre Nester dürfen grundsätzlich beschädigt oder entfernt werden.

„Hornissen und die meisten heimischen Wespenarten sind wertvolle Nützlinge und greifen Menschen nur an, wenn sie sich bedroht fühlen. Deshalb sollte immer zunächst geprüft werden, ob ein Nest tatsächlich entfernt werden muss. Unsere ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberaterinnen und -berater unterstützen dabei, eine gute und naturschutzgerechte Lösung zu finden“, teilt die Untere Naturschutzbehörde mit.

Asiatische Hornisse melden

Anders verhält es sich bei der Asiatischen Hornisse. Die invasive Art soll in ihrer weiteren Ausbreitung eingedämmt werden. Wer ein Tier oder ein Nest entdeckt, sollte nach Möglichkeit ein Foto anfertigen und die Sichtung über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) melden.

Das Informationsblatt enthält zudem die wichtigsten Merkmale, um die Asiatische Hornisse von der heimischen Europäischen Hornisse zu unterscheiden.

Die Meldeplattform erreicht man direkt über folgenden Link: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden.

Nicht jedes Nest muss entfernt werden

Grundsätzlich gilt, dass nicht jedes Wespen- oder Hornissennest beseitigt werden muss. Ein Hornissenvolk lebt lediglich einen Sommer. Im Herbst sterben Arbeiterinnen, Drohnen und die alte Königin. Nur junge Königinnen überwintern an einem anderen Ort. Das verlassene Nest wird im Folgejahr nicht erneut genutzt und kann anschließend entfernt werden.

Kommt es jedoch zu einer unzumutbaren Belastung – etwa wenn Tiere in Wohnräume gelangen, Allergiker betroffen sind oder Kleinkinder gefährdet werden –, unterstützen die ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberater des Rhein-Neckar-Kreises. Sie prüfen vor Ort, ob eine Umsiedlung möglich ist. Die Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

Unterstützung durch Fachberater

Wer Fragen zu einem Wespen- oder Hornissennest hat oder Unterstützung benötigt, sollte dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz möglichst Fotos des Nestes oder Einfluglochs, der Umgebung sowie – sofern gefahrlos möglich – der Tiere selbst übermitteln. Zudem werden Angaben zum genauen Standort und eine telefonische Erreichbarkeit benötigt.

Die Anfragen werden an die zuständigen ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberater weitergeleitet. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

Weitere Informationen

Das ausführliche Infoblatt „Was tun bei Sichtung von Wespen und Hornissen, wenn deren Nester stören?“ steht auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/naturschutzbehoerde zum Download bereit. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen zum Umgang mit Wespen und Hornissen sowie zur Asiatischen Hornisse.

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=197017

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes