Neue Zölle und Gebühren ab November für kleine Pakete aus Nicht-EU-Ländern
EU beschließt neue Regeln für kleine Pakete aus Nicht-EU-Ländern
(mar 23.9.26) Kleine Pakete aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sollen künftig teurer werden. Das EU-Parlament hat eine Reform der Zollregeln beschlossen, mit der die bisherige Zollfreiheit für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro langfristig abgeschafft werden soll.
Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl kleiner Pakete, die aus Nicht-EU-Ländern nach Europa gelangen. Allein 2025 kamen nach Angaben aus dem Ausgangstext rund sechs Milliarden solcher Sendungen in der EU an. Etwa 90 Prozent davon stammten aus China.
Zollfreigrenze fällt weg
Bislang waren Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro von Zollgebühren befreit. Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer musste entrichtet werden. Die neue Regelung soll diese Zollfreiheit schrittweise abschaffen.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt bereits eine pauschale Abgabe von drei Euro je Warengruppe innerhalb einer Sendung mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Enthält ein Paket beispielsweise Socken, Handyhüllen und eine Hose, können dafür insgesamt neun Euro Zoll anfallen.
Diese Regelung soll voraussichtlich bis zum 30. Juni 2028 gelten. Danach soll die Pauschale durch feste Zolltarifklassen ersetzt werden. Die Höhe des Zolls soll sich dann nach der jeweiligen Produktart richten.
Zusätzliche Gebühr ab November
Ab dem 1. November soll außerdem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete erhoben werden. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Im Gespräch sind zwei Euro pro Sendung.
Mit der Gebühr sollen die zusätzlichen Kosten der Zollbehörden ausgeglichen werden, die durch die große Zahl kleiner Pakete entstehen.
Milliarden Sendungen aus dem Ausland
Der starke Anstieg der Pakete wird insbesondere mit Online-Marktplätzen wie Temu, Shein und AliExpress in Verbindung gebracht. Bestellungen wurden häufig in mehrere kleinere Sendungen aufgeteilt, sodass einzelne Pakete unter der bisherigen Zollfreigrenze von 150 Euro blieben.
Die große Zahl der Sendungen stellt die Zollbehörden vor zusätzliche Herausforderungen. Die Pakete müssen unter anderem auf verbotene oder gefährliche Inhaltsstoffe und mögliche Produktfälschungen kontrolliert werden.
Weitere Änderungen ab 2028
Ein Großteil der nun vom EU-Parlament gebilligten Reform soll im Juli 2028 in Kraft treten. Dann soll eine neue EU-Zolldatenplattform in Betrieb genommen werden.
Außerdem ist eine neue Zollbehörde mit Sitz in Lille geplant. Sie soll die Arbeit der nationalen Zollbehörden koordinieren. Die Zollverfahren sollen zudem stärker digitalisiert werden, damit Informationen schneller zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht werden können.
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=197972



























