Wildtiere im Wohngebiet: Wildtierbeauftragter des Rhein-Neckar-Kreises bietet kostenlose Beratung

Symbolfoto: Pixabay

Fuchs im Garten, Marder auf dem Dachboden? Der Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises berät

(rnk 3.11.26) Füchse im Wohngebiet, Marder auf dem Dachboden oder Wildschweine im Garten: Wenn Wildtiere im Siedlungsraum für Probleme sorgen, kann fachkundige Unterstützung helfen. Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen und Anliegen an den Wildtierbeauftragten des Kreises, Dorian Jacobs, zu wenden. Seine Beratung ist grundsätzlich kostenlos. Er ist telefonisch unter 06221 522-2139 sowie per E-Mail an d.jacobs@rhein-neckar-kreis.de erreichbar.

Der Wildtierbeauftragte unterstützt dabei, das Verhalten der Tiere besser einzuschätzen, mögliche Ursachen für Konflikte zu erkennen und passende Lösungen zu finden. Dabei steht nicht allein die Frage im Vordergrund, wie sich Wildtiere aus Gärten oder Gebäuden fernhalten lassen. Vielmehr geht es darum, ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Menschen und Wildtieren zu ermöglichen. Neben der Beratung sind deshalb vor allem vorbeugende Maßnahmen und eine nachhaltige Vermeidung von Konflikten wichtig.

Stadtjäger ergänzen die Arbeit des Wildtierbeauftragten

Eine wichtige Unterstützung bei diesen Aufgaben sind anerkannte und eingesetzte Stadtjäger. Dank ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Präsenz vor Ort können sie dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Betroffenen praktikable Lösungen zu entwickeln.

Ihre Tätigkeit ist in erster Linie auf Beratung und Prävention ausgerichtet. Stadtjäger informieren über das Verhalten von Wildtieren, erläutern Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung und zeigen, wie Grundstücke und Gebäude weniger attraktiv für Wildtiere gestaltet werden können. Ziel ist es, Konflikte möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern oder bestehende Probleme durch geeignete Maßnahmen dauerhaft zu entschärfen.

Damit ergänzen die Stadtjäger die Arbeit des Wildtierbeauftragten. Durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen vor Ort stärken sie zugleich das Wildtiermanagement im Siedlungsraum.

Vorbeugende Maßnahmen können Konflikte verhindern

Häufig lassen sich Probleme mit Wildtieren bereits durch einfache Vorkehrungen verringern. Dazu gehört beispielsweise, Abfälle und Futterquellen sicher aufzubewahren, geeignete Zugänge zu Gebäuden zu verschließen oder die Gestaltung des eigenen Grundstücks anzupassen. Je nach Situation kann es außerdem hilfreich sein, das Verhalten der Tiere systematisch zu beobachten – etwa mithilfe von Wildkameras.

Auf Grundlage der jeweiligen Gegebenheiten können so fachlich fundierte Maßnahmen entwickelt werden. Diese sollen sowohl den Bedürfnissen der Menschen als auch einem verantwortungsvollen Umgang mit Wildtieren gerecht werden.

Entnahme eines Tieres kommt nur als letztes Mittel infrage

Beratung, Prävention und andere geeignete Maßnahmen stehen grundsätzlich im Vordergrund. Erst wenn diese nicht ausreichen oder keinen Erfolg versprechen, kann unter bestimmten Umständen auch die Entnahme eines Tieres erforderlich werden. Sie ist jedoch ausdrücklich nicht der Regelfall, sondern kommt nur als letztes Mittel infrage. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn erhebliche Schäden oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit bestehen und andere Lösungen nicht zum Ziel führen.

Auch in solchen Situationen müssen sich die Stadtjäger an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Bei außergewöhnlichen Fällen arbeiten sie zudem stets eng mit den Wildtierbeauftragten zusammen.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen, verhältnismäßig zu lösen und unnötige Eingriffe in den Wildtierbestand zu vermeiden. Die Stadtjäger leisten dazu einen wichtigen Beitrag, indem sie die Beratung und Prävention direkt vor Ort stärken und den Wildtierbeauftragten bei seinen vielfältigen Aufgaben unterstützen.

Wildtiermanagement bringt unterschiedliche Interessen zusammen

Die Funktion des Wildtierbeauftragten ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) verankert. Im Rhein-Neckar-Kreis ist der Wildtierbeauftragte beim Ordnungsamt des Landratsamtes angesiedelt. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Interessen der Bevölkerung, der Kommunen, der Jägerschaft und des Naturschutzes zusammenzuführen und einen fachlich fundierten Umgang mit Wildtieren zu fördern.

Durch die Zusammenarbeit zwischen Wildtierbeauftragtem und Stadtjägern lassen sich vorhandene Kompetenzen sinnvoll bündeln. Im Mittelpunkt stehen eine sachkundige Beratung, die frühzeitige Vermeidung von Konflikten und die Entwicklung nachhaltiger Lösungen. Auf diese Weise soll ein möglichst friedliches Zusammenleben von Menschen und Wildtieren ermöglicht werden.

Ob am eigenen Wohnort bereits ein anerkannter Stadtjäger eingesetzt ist, können Bürgerinnen und Bürger beim Wildtierbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises oder bei ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung erfragen.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=198652

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes