Rede von Landrat Dallinger auf Kreistagssitzung
Rede von Landrat Stefan Dallinger zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2013 anlässlich der Kreistagssitzung am 16. Oktober 2012
„Einnahmen sprudeln kräftig“! So titelte die Rhein-Neckar-Zeitung in ihrer Ausgabe am 28. August dieses Jahres und ging in dem folgenden Artikel auf die auf 28,3 Milliarden Euro gestiegenen Einnahmen der Kommunen in Baden-Württemberg im Jahr 2011 ein. Das sind 2,2 Milliarden Euro oder 8,6 Prozent mehr als 2010.
In der gleichen Ausgabe weist die Zeitung unter der Überschrift „Rezessionsangst verdirbt Wirtschaft die Laune“ auf den seit Mai zum vierten Mal in Folge gesunkenen Geschäftsklima-Index hin. Im August rutschte dieser von 103,2 auf 102,3 Punkte ab und näherte sich damit der kritischen Marke von 100 Punkten. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) reduzierte im September seine Wachstumserwartung für das laufende Jahr von 0,9 auf 0,8 Prozent und für das kommende Jahr von 1,7 auf 1,1 Prozent. In diesem Spannungsfeld – meine sehr geehrten Damen und Herren – ist die Verwaltung angetreten, unter Berücksichtigung der dem Kreistag in seiner Sitzung am 24.07.2012 vorgelegten strategischen Ziele, den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2013 aufzustellen.
Nachdem der Rhein-Neckar-Kreis erstmals im Rahmen des Haushaltsplans 2012 solche strategischen Ziele verabschiedet hatte, galt es zunächst zu evaluieren, ob die Leitsätze zu aktualisieren oder zu ergänzen, bzw. ob weitere Themenkomplexe, Handlungsfelder oder gar neue strategische Ziele aufzunehmen sind. Anhand von Kennzahlen wurde der Stand der Zielerreichung der bereits aufgesetzten strategischen Ziele überprüft und dokumentiert.
Auf dieser Grundlage haben wir die Leitsätze und die darauf aufbauenden Themenkomplexe weiterentwickelt. An erster Stelle steht, wie schon im Jahr 2012, der Themenkomplex Nachhaltige Finanzwirtschaft. Geordnete Finanzen sind die Basis allen weiteren Handelns des Rhein-Neckar-Kreises. Geordnete Finanzen bedeutet zunächst einmal, selbstverständlich, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Deshalb ist es konsequent, dass ich Ihnen einen ausgeglichenen – ja sogar mit einem ordentlichen Ergebnis von rd. 10 Millionen Euro bzw. einem Zahlungsmittelüberschuss von 11,3 Millionen Euro einen positiven – Ergebnishaushalt vorlege. Damit wird nicht zuletzt sichergestellt, dass das Basiskapital erhalten bleibt.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass der Haushalt des laufenden Jahres mit einem ordentlichen Ergebnis von 0,8 Millionen Euro – wir haben gerade darüber gesprochen – keinen nennenswerten Beitrag zur Finanzierung der anstehenden Investitionen, die immerhin rd. 26,3 Millionen Euro betragen, leistet. Dies bedeutet, die Investitionen des Jahres 2012 werden, da keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, aus der vorhandenen Liquidität finanziert.
Aus diesen Aussagen wird ebenfalls deutlich, wie spannend der Spagat ist, die Verschuldung des Kernhaushalts und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Bau und Vermögen bis zum Jahr 2015 auf unter 100 Millionen Euro und bis zum Jahr 2020 auf unter 90 Millionen Euro zu senken, gleichzeitig – jährlich gestaffelt – die liquiden Mittel bis zum Jahr 2016 auf ca. 5 Prozent der Gesamtaufwendungen zu erhöhen, und dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen des Kreises im Auge zu behalten. Und dies gerade vor den eingangs bereits erwähnten wirtschaftlichen Risiken für die kommenden Jahre. Dass die Finanzierung der Investitionen des Kreises auf Dauer nicht weiterhin aus den liquiden Mitteln erfolgen kann, liegt auf der Hand. Zumal diese, und damit kommen wir einem Hinweis der Gemeindeprüfungsanstalt nach, Schritt für Schritt erhöht werden sollen.
Auch im Jahr 2013 stehen wieder Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in einer Größenordnung von netto 32,4 Millionen Euro an. Mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11,3 Millionen Euro und noch zu berücksichtigenden Auszahlungen für Tilgungsleistungen von ca. 2,2 Millionen Euro verbliebe dann noch ein Finanzierungsmittelbedarf von 23,3 Millionen Euro, der wiederum aus der Liquidität, die nach dem 2. Budgetbericht, wie eben dargestellt, zum Jahresende 28,7 Millionen Euro betragen wird, bestritten werden müsste.
Deshalb haben wir uns entschlossen, das bisher dem Eigenbetrieb Bau und Vermögen gewährte Innere Darlehen zurückzufordern, das zum Jahresende ausläuft und dann noch mit 8,7 Millionen Euro valutiert sein wird. Zwar ist der Eigenbetrieb dann gezwungen, wenn der Kernhaushalt aufgrund der Entwicklung seiner Liquidität nicht mehr in der Lage ist, die notwendigen Mittel im Rahmen eines Kassenkredites kurzfristig zur Verfügung zu stellen, diese dann am Markt zu beschaffen, aber im Kernhaushalt verbessert sich die Liquidität um genau diesen Betrag. Das bedeutet, nur durch diesen Schritt war es überhaupt möglich, den Finanzierungsmittelbedarf mit 14,6 Millionen Euro so weit zu drücken, dass am Ende des Jahres 2013 eine Liquidität des Kreises in Höhe von 14,1 Millionen Euro eingeplant werden konnte, was etwa 3 Prozent der Aufwendungen des Ergebnishaushalts entspricht.
Für das Jahr 2013 hat das Land mit Referentenentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom September angekündigt, die Kopfbeträge für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen von bisher 510 Euro auf 556 Euro anzuheben. Damit erhält der Rhein-Neckar-Kreis bei gleicher Ausschüttungsquote von 71,5 Prozent Mehreinnahmen von rd. 12,9 Millionen Euro. Selbst wenn man die aufgrund der Systematik des FAG um 2,4 Millionen Euro gestiegene Finanzausgleichsumlage davon in Abzug bringt, ist dies tatsächlich eine deutliche Verbesserung der Finanzausstattung.
Das Jahr 2011 war – wie eingangs bereits erwähnt – ein wirtschaftlich gutes Jahr. Dies gilt ebenso für die Städte und Gemeinden, weil sie – zwar je nach Struktur in unterschiedlichem Ausmaß – von dem Konjunkturaufschwung, insbesondere durch steigende Gewerbesteuereinnahmen, profitiert haben. So ist die Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis 2011 um über 31 Millionen Euro gestiegen.
Und im Jahr 2012 sprudeln die Steuereinnahmen weiter! So sind die Gemeinschaftssteuern alleine im Monat August 2012 um 55,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen; im Jahresvergleich werden Mehreinnahmen gegenüber dem bereits sehr guten Jahr 2011 von 10,4 Prozent erwartet. Durch die gestiegene Steuerkraft erhält der Kreis bei gleichem Hebesatz im Jahr 2013 9,5 Millionen Euro mehr an Kreisumlageaufkommen als noch im laufenden Jahr. Diese beiden Entwicklungen, höhere Finanzzuweisungen des Landes für das FAG und Steigerung des tatsächlichen Aufkommens an Kreisumlage rechtfertigen es, den Kreisumlagehebesatz, der in diesem Jahr 30,5 Prozentpunkte betragen hat, im kommenden Haushaltsjahr beizubehalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen diese guten Jahre aber gleichfalls nutzen, um den Kreis für die kommenden Jahre, die mit einigen wirtschaftlichen Risiken verbunden sind, finanziell so aufzustellen, dass er seine Aufgaben in Zukunft erfüllen und die gesteckten Ziele erreichen kann. Das bedeutet, wir müssen die finanzpolitischen Ziele, die wir uns gesetzt haben, erfüllen. Wir müssen jetzt die Liquidität erhalten und jetzt die Verschuldung senken, damit wir gewappnet sind, um auf finanzielle Krisen reagieren zu können und dann unserem Ziel, die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Gemeinden im Auge zu behalten, gerecht werden können.
Deshalb haben wir Ihnen mit dem vorliegenden Haushaltsplan-Entwurf 2013 vorgeschlagen, die Schulden des Kreises über das bisher in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Maß hinaus zu reduzieren. Neben dem für die ordentliche Tilgung von Darlehen der Kernverwaltung und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen notwendigen Betrag von 6,4 Millionen Euro ist vorgesehen, dem Eigenbetrieb zusätzlich 4,2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, damit bisher zur Finanzierung geplante und noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen entfallen können. So gelingt es, den Schuldenstand zum Ende des Jahres 2013 auf 100,5 Millionen Euro zu reduzieren, eine Forderung die nicht zuletzt immer wieder aus den Reihen des Kreistags gestellt wurde.
Wer Ziele hat, der braucht die Ressourcen, diese umzusetzen! Jetzt besteht die Möglichkeit, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen, um die anvisierten Ziele weiter zu verfolgen, Weichen für die Zukunft zu stellen und dafür zu sorgen, dass der Kreis sowie seine Städte und Gemeinden in Zukunft handlungsfähig bleiben, auch in Zukunft den Weg zur Erreichung der gesteckten Ziele weiter gehen können.
Für die Personalaufwendungen gilt die Aussage, dass zur Zielerreichung die notwendigen Ressourcen erforderlich sind. Wir können nicht so tun, als ob wir immer mehr, immer komplexere Aufgaben mit immer mehr Qualität mit immer weniger Personal bewältigen könnten. Wir haben die Forderung des Kreistags aus der letztjährigen Haushaltsberatung umgesetzt und 10 Stellen eingespart; wir werden Ihnen das in den Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen detailliert erläutern.
Der Rhein-Neckar-Kreis ist für seine Einwohnerinnen und Einwohner zu aller erst ein modernes und effizientes Dienstleistungsunternehmen. Eine Dienstleistung erbringen bedeutet aber auch immer den Einsatz von Personal. Und wir haben gutes, fachkundiges und motiviertes Personal! Wir müssen uns aber weiterhin und immer mehr so aufstellen, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter motivieren, dass wir als Arbeitgeber attraktiv bleiben und dass wir auch in Zukunft das notwendige, qualifizierte und motivierte Personal rekrutieren können. Die Stichworte Fachkräftemangel und demographischer Wandel machen deutlich, welche Herausforderungen hier auf uns zukommen. Wir dürfen davor die Augen nicht verschließen und so tun, als ob diese Entwicklungen auf die Öffentliche Verwaltung keinen Einfluss hätten.
Der finanziell umfangreichste Themenkomplex im Etat des Rhein-Neckar-Kreises ist und bleibt der Bereich Jugend und Soziales. Im Haushaltsentwurf sind im Teilhaushalt 2 Aufwendungen von über 250 Millionen Euro veranschlagt. Diesen Aufwendungen stehen Erträge in einer Größenordnung von rd. 65 Millionen Euro gegenüber.
Vergleicht man die Aufwandsseite mit den Zahlen des laufenden Haushalts muss man, fast resignierend, feststellen, dass die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen unverändert mit einer großen Dynamik steigen. Trotzdem kann ich Ihnen von einer positiven Entwicklung berichten, die Erträge in diesem Bereich steigen im Jahr 2013 deutlich. Ursächlich dafür ist das finanzielle Engagement des Bundes bei der Grundsicherung im Alter. Mit der stufenweisen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung wird den Kommunen eine große Finanzlast genommen. Wie Sie sicherlich wissen, hat sich der Bund bereit erklärt, die Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter in drei Schritten von 15 Prozent im Jahr 2011 auf 100 Prozent im Jahr 2014 zu übernehmen. Im Jahr 2013 erfolgt nun der zweite Erhöhungsschritt. Die Bundesbeteiligung erhöht sich von 45 auf 75 Prozent.
Der Gesetzentwurf des Bundes sieht zudem vor, dass für die Beteiligung des Bundes nicht mehr die Nettoausgaben des Vorvorjahres, sondern die Nettoausgaben des jeweiligen Kalenderjahres maßgeblich sind. Gegenüber dem geltenden Recht führt dies beim Rhein-Neckar-Kreis zu Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
Insgesamt rechnen wir im Jahr 2013 damit, dass uns Erstattungszahlungen des Bundes in Höhe von 15,2 Millionen Euro zufließen. Trotz dieser bedeutenden Hilfe des Bundes bleibt der große Block der Sozialausgaben eine gravierende Belastung für die Kommunen. Dies deshalb, weil die Ausgaben für die Sozial- und Jugendhilfe weitgehend unabhängig von der Konjunktur steigen.
Lediglich das Volumen für die Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und andere Hartz IV-Empfänger steht in einem engen Zusammenhang mit der Wirtschafts- und damit mit der Beschäftigungsentwicklung. Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach den Regelungen des SGB II sind im Haushalt 2013 rd. 27,5 Millionen Euro Netto eingeplant. Dem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass das Jobcenter durch gezielt gesetzte Handlungsschwerpunkte bei der Vermittlung zumindest einen moderaten Rückgang bei den Leistungsbeziehern erreicht. Gleichwohl rechnen wir nicht mit einem Rückgang der Aufwendungen, weil insbesondere bei den Kosten für Energie und insbesondere Heizung mit einer weiteren Teuerung zu rechnen ist.
Die Bundesbeteiligung für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen haben wir wie im Jahr 2012 haushaltsneutral dargestellt, d. h., Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe veranschlagt. Ob diese Vorgehensweise ein Haushaltsrisiko darstellt, muss abgewartet werden. Uns ist bewusst, dass die variable Quote der Bundesbeteiligung von bislang 5,4 Prozentpunkten anhand der tatsächlichen Ausgabenentwicklung des Jahres 2012 neu berechnet und entsprechend rückwirkend angepasst wird. Ich schließe nicht aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel evtl. unter den Ansätzen zurückbleiben werden. Hierzu werden wir aber erst Mitte des Jahres 2013 eine konkrete Aussage treffen können.
In der Jugendhilfe liegt der kommunalpolitische Schwerpunkt im Bereich der Kinderbetreuung, weil ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr gegeben ist. Selbst wenn Investitionshilfen gewährt und Betriebskosten gefördert werden, muss hier mit einem weiteren Anstieg der Ausgaben gerechnet werden. Das größte Arbeitsfeld in der Jugendhilfe ist die Hilfe zur Erziehung. Hierfür sind im Haushaltsentwurf 32 Millionen Euro veranschlagt. Bei diesen Leistungen, die als Rechtsanspruch ausgestaltet sind, haben wir es mit der bemerkenswerten Entwicklung zu tun, dass einerseits zwar die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurückgeht, andererseits aber die Ausgaben kontinuierlich steigen. Ursache dafür sind insbesondere sozial-strukturelle Gründe, wie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte, mangelnde Erziehungskompetenzen in den Familien, Auflösung familiärer Strukturen durch Trennung und Scheidung, Arbeitslosigkeit, Überschuldung usw.
Aber auch die vorläufigen Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die In-Obhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, haben zu den steigenden Aufwendungen beigetragen.
Die Zukunftssicherung unserer beruflichen Schulen ist nach wie vor Schwerpunkt unserer Arbeit zum Themenkomplex Bildung. Am 05. Oktober hat der Arbeitskreis Schulentwicklung im Landratsamt getagt und dabei eine erste Trendprognose über eine mögliche Schülerzahlenentwicklung zur Kenntnis genommen. Auf den nun ermittelten Grunddaten gilt es aufzubauen, die erforderlichen Schlüsse zu ziehen und Entscheidungen zu treffen. Wichtig dabei ist, dass es uns gelungen ist, für dieses zukunftsweisende Projekt auch die Städte Heidelberg und Mannheim zu gewinnen. So können die Schulprofile in diesen drei Teilräumen aufeinander abgestimmt gemeinsam weiter entwickelt werden. Ich gehe davon aus, dass wir unser Ziel, den Schulentwicklungsplan 2013 fertig zu stellen und sogar bereits erste Schritte zur Umsetzung einleiten zu können, erreichen werden. Die notwendigen Mittel hierzu sind im Haushaltsplan-Entwurf vorgesehen.
Unabhängig davon haben wir die notwendigen Mittel bereit gestellt, um unsere Schulen auf dem vorhandenen, sicherlich sehr hohen Niveau, zu halten. Dies gilt zum einen für die Bauunterhaltung – so haben wir alleine für die Sanierung der Hans-Freudenberg-Schule in Weinheim einen Betrag von zusätzlich 1,8 Millionen Euro in den Erfolgsplan des Eigenbetriebs Bau und Vermögen eingestellt – aber zum anderen auch für Investitionen in die technische Ausstattung. Die Erstellung eines Konzeptes zur dauerhaften Substanzerhaltung der Schulen, verbunden mit einem jährlichen Bericht, haben wir Ihnen zugesagt.
Über die vielfältigen Probleme, eine ausreichende Anzahl von Erzieherinnen und Erzieher auszubilden, haben wir im zuständigen Ausschuss bereits mehrfach diskutiert. Mit der Einrichtung einer praxisintegrierten Erzieherklasse mit insgesamt 17 Schülerinnen und Schüler an der Luise-Otto-Peters-Schule in Wiesloch haben wir – denke ich – einen weiteren Schritt nach vorne gemacht. Gleichwohl wird die Verwaltung in ihren Bemühungen nicht nachlassen, um in den kommenden Jahren die notwendigen Schulkapazitäten für diesen Bereich zur Verfügung zu stellen.
Die demographische Entwicklung stellt uns auch beim Themenkomplex Gesundheit vor große Herausforderungen. Mit der Etablierung der Kommunalen Gesundheits-Konferenz als Mittel der lokalen Gesundheitsplanung und –förderung und Teil der Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg gehen wir hier neue Wege.
Darüber hinaus wird nach wie vor die finanzielle Konsolidierung der Einrichtungen der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH fortgesetzt, die in den letzten beiden Jahren deutliche Verluste zu verzeichnen haben. Bei der Klinik in Sinsheim wird bereits in diesem Jahr durch intensive Sparmaßnahmen und eine außerordentliche Erhöhung der Fallzahlen und Erlöse das erwartete Defizit wesentlich geringer ausfallen. Hier macht sich die Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg positiv bemerkbar. Das Gleiche gilt für die Klinik in Eberbach. Allerdings kann dort das Defizit nur in kleineren Schritten reduziert werden. Die geringe Größe des Hauses, das einwohnerschwache Einzugsgebiet und die in vielen Bereichen notwendige Mindestbesetzung verbunden mit hohen Personalkosten erschweren einen kostendeckenden Betrieb. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen Ende 2012 können wir in Eberbach weitere Patientenzuwächse und Erlössteigerungen erwarten.
Während erstmals in 2011 alle Heime einen kostendeckenden Betrieb vorweisen konnten, werden die geriatrischen Reha-Kliniken auch künftig mit Defiziten das Gesamtergebnis der GRN belasten. Allein von 2006 bis 2009 hat die GRN die Defizite der Reha-Kliniken von über 2,0 Millionen Euro intern ausgleichen können. Die Landesregierung hat die Finanzmisere der geriatrischen Einrichtungen erkannt und per Verordnung eine Schiedsstelle zur Festsetzung der Vergütung eingerichtet. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob über die Schiedsstelle tatsächlich höhere Vergütungen umgesetzt werden können. Der Haushaltsplan-Entwurf 2013 sieht für die 3 Reha-Kliniken einen Zuschuss in Höhe der sog. Mietkosten von 400.0000 Euro vor. Hier müssen im nächsten Jahr die Weichen gestellt und Entscheidungen darüber getroffen werden, welchen Weg der Kreis zukünftig gehen möchte.
Weitere Zuweisungen an die GRN Gesundheitszentren in einer Größenordnung von 4,6 Millionen Euro sind für größere Investitionen zur Erhaltung der Attraktivität der Kliniken vorgesehen. In den Haushaltsjahren 2013 ff. sind u. a. Investitionszuschüsse vorgesehen für die Erweiterung und Sanierung des Bettenhauses der GRN-Klinik in Sinsheim, die Sanierung der urologischen Endoskopie in Eberbach und die Erweiterung der OP-Abteilung in Weinheim. Die Investitionen sind ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis und zur Verbesserung der Strukturen, Prozesse und der Wirtschaftlichkeit der GRN-Einrichtungen.
Die Verringerung von klimaschädlichen Emissionen im Rhein-Neckar-Kreis ist nach wie vor Ziel unserer aktiven Klimaschutzpolitik. Nach der Verabschiedung der Klimaschutzleitlinien für den Rhein-Neckar-Kreis durch den Kreistag in seiner Sitzung am 17. April dieses Jahres werden aktuell eine CO²-Bilanz und ein Wärmeatlas erstellt. Die so gewonnenen Erkenntnisse über die Ausgangsposition sollen dazu dienen, Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien aufzuzeigen. Gleichzeitig hat sich die Verwaltung auch auf den Weg gemacht, ein Klimaschutzkonzept zu erarbeiten. Dieses soll für die einzelnen Handlungsfelder konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung aufzeigen und einen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung vorgeben. Um die erzielten Fortschritte und Erfolge messbar zu machen, wird ein Controlling- bzw. Evaluierungstool entwickelt.
Für Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sieht der Haushaltsplan 2013 1,5 Millionen Euro im Ergebnishaushalt und 1,0 Millionen Euro für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen vor.
Im Rahmen seiner Funktion als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr engagiert sich der Rhein-Neckar-Kreis seit Jahren erfolgreich in der Förderung sowohl des laufenden Betriebs, als auch von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur. Für den laufenden Betrieb bleibt die Kreisförderung in diesem Jahr bei einer festen Förderquote von 35 Prozent, die für alle Beteiligten Verlässlichkeit bedeutet. Die künftige Entwicklung der für die Kreisförderung benötigten Haushaltsmittel hängt insbesondere von den Ausschreibungsergebnissen im Busverkehr und von der weiteren Entwicklung der Produktionskosten im Stadt- und Straßenbahnverkehr ab.
Die bisherigen Ergebnisse der Vergaben haben insgesamt die Erwartungen des Kreises an den Wettbewerb erfüllt: Marktpreise haben im ÖPNV endlich Einzug gehalten und kreisweit geltende Standards zur Leistungserbringung der Konzessionsnehmer führen zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung im Nahverkehr. Insgesamt konnten Einsparungen um über ein Drittel der früheren Zuschussleistungen realisiert werden; feste Preise für jeweils acht Jahre schaffen verlässliche Verhältnisse für die Haushaltsplanung der betroffenen Städte und Gemeinden und des Kreises.
Während wir im Busverkehr bis zum Beginn der nächsten Ausschreibungsrunde von einem weitgehend bekannten und festen Finanzierungsbedarf ausgehen können, haben sich die Finanzierungskosten für die Stadtbahnlinien im Kreis bisher jährlich sehr stark erhöht. Dies ist insbesondere auf den laufenden Investitionsbedarf in diesem Bereich zurückzuführen, der zum Teil auch aus früheren Jahren aufgeschoben ist. Darüber hinaus haben sich alle Beteiligten nach langen Verhandlungen darauf verständigt, weitere Fahrzeuge anzuschaffen, damit das Stadtbahnangebot in Bezug auf die Niederflurtechnik der Fahrzeuge mit dem Busangebot im Kreis gleichzieht. Dies führt dazu, dass gerade im Stadtbahnbereich in diesem Jahr ein erheblicher Mehraufwand zu finanzieren ist, was bei einer Förderquote von 35 Prozent hauptsächlich zur Erhöhung des für 2013 benötigten Fördervolumens von bisher 3,4 auf dann 4,8 Millionen Euro beiträgt.
Neben der Förderung des laufenden Betriebs wird sich die Kreisförderung für den Nahverkehr in den kommenden Jahren auf den weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur konzentrieren. Dabei stehen die Ausbaumaßnahmen an den S-Bahn-Strecken der zweiten Stufe im Vordergrund. Alle Beteiligten sind aufgefordert, den ehrgeizigen Zeitplan für die geplanten Maßnahmen und deren Fertigstellung in den Jahren 2015 bis 2017 mit allen ihren Möglichkeiten zu unterstützen – zumal die GVFG-Förderung des Bundes bis 2019 ausläuft und ein Ersatz dieser Fördermittel bisher nicht in Sicht ist.
Für den bereits realisierten Ausbau der Elsenz- und Schwarzbachtalbahn hat der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar in seiner letzten Verbandsversammlung eine vorläufige Schlussrechnung vorgelegt, die erhebliche Mehrkosten für den Rhein-Neckar-Kreis zur Folge hat. Hier sind allerdings noch eine Reihe von Fragen – insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen – zu klären, bevor ich dem Kreistag bzw. dem zuständigen Ausschuss einen Vorschlag zur Finanzierung der Restzahlungen vorlegen kann.
Im Sommer dieses Jahres wurden die Arbeiten zum zweigleisigen Ausbau der RNV-Linie 5 an der Bergstraße abgeschlossen, so dass die neue Strecke am 21.07.2012 ihrer Bestimmung übergeben werden konnte. Glücklicherweise liegt diese Maßnahme im Kostenrahmen, so dass die hier von kommunaler Seite vorgesehenen Finanzierungszuschüsse ausreichen. Mit der Aufnahme des zweigleisigen Betriebs an der Bergstraße wurde allerdings deutlich, dass Ausbaumaßnahmen und Taktverdichtungen im ÖPNV in direkter Konkurrenz zum Individualverkehr stehen können. Maßnahmen zur Stärkung des Nahverkehrs und damit der umweltverträglichen Verkehrsmittel können ggf. die Leistungsfähigkeit des Individualverkehrs schwächen – eine Folge, die sich nicht immer verhindern lässt.
Mit der Neukonzeption einer kreisweit abgestimmten Radwegeplanung im Sinne des aktuellen Entwurfs der Förderrichtlinie Radinfrastruktur soll eine Stärkung des Radverkehrs erreicht werden. Mit einer aktiven Beteiligung an der AG fahrrad-freundliche Kommune und der Bereitstellung von Informationsangeboten über Radrouten bis hin zur Entwicklung von förderfähigen Maßnahmen wollen wir das Fahrrad zu einem alltagstauglichen Verkehrsmittel im Rhein-Neckar-Kreis machen. Der Haushaltsplan 2013 sieht hierfür Mittel in Höhe von 200.000 Euro vor.
Mit der Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes wollen wir neue Wege gehen. Dieser soll Landschaftspflegemaßnahmen in den Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises auf der Basis eines jährlichen Maßnahmeprogramms koordinieren und durchführen. Veranstaltungen zu diesem Thema sowie Fortbildungsmaßnahmen und Aktionstagen sollen die Vermarktung regionaler Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft fördern. Darüber hinaus sollen Biotopvernetzungs- und Mindestflurkonzepte erstellt werden.
Zur Abfallwirtschaft zunächst eine gute Nachricht und danach ein Blick in die Zukunft.
Die gute Nachricht ist, dass die Abfallgebühren auch im Jahr 2013 unverändert bleiben und dabei sage ich: „unverändert günstig sind“, trotz deutlich gestiegener Leistungen. Die in diesem Jahr eingeführte Bio-Energie-Tonne hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt. Seit 01.01.2012 gab es mehr als 60.000 Behälterbestellungen. Wir gehen davon aus, dass wir bereits in diesem Jahr in der erfassten Menge Biomüll 20.000 t überschreiten und im nächsten Jahr deutlich über 25.000 t liegen werden. Damit haben wir verlässliche Grundlagen für die Planung einer Biogasanlage. An diesen Untersuchungen und Planungen arbeitet die AVR GmbH. Die Unterlagen im wirtschaftlichen Vergleich werden in den nächsten Wochen dem Ausschuss für Umwelt und Technik vorgelegt werden können. Damit setzen wir eine der gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes um, nämlich bis zum Jahre 2015 sicherzustellen, dass die organischen Abfälle, d. h. der Biomüll, getrennt gesammelt und verwertet wird. Gleichzeitig haben wir mit der Einführung der Bio-Energie-Tonne eine intelligente Form des Gebührensparens für die Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises entwickelt und die Einwohner haben dieses intelligente Gebührensparen erkannt und angenommen.
Wenn ich zum zweiten Punkt komme, dann sind es die Entwicklungen auf der Ebene des Bundes. Die Beratung eines Wertstoffgesetzes wurde von Bundesumweltminister Altmaier angekündigt. Zunächst ist hierzu festzuhalten, mit der „Grünen Tonne plus“ haben wir ein seit Jahren funktionierendes Wertstofferfassungssystem, so dass wir im Rhein-Neckar-Kreis keine andere Form der Wertstofferfassung benötigen. Allerdings ist dieses Wertstoffgesetz mit dem Problem verbunden, dass auch die Frage der künftigen Trägerschaft im Raume steht, d. h. es ist zu entscheiden, ob – wie bisher – die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entscheidungshoheit haben über Art und Umfang der Wertstofferfassung oder ob dies künftig durch die gewerbliche Entsorgungswirtschaft erfolgt. Ein wie ich an dieser Stelle bekennen möchte „Horrorszenario“, wenn nicht mehr der Kreistag über Art und Umfang der Wertstofferfassung entscheiden würde.
Wir werden daher alles daran setzen, dass diese Entwicklung verhindert wird und sehen uns hier an der Seite auch des Umweltministers des Landes Baden-Württemberg. Hier müssen die Kommunalen Landesverbände und die Kommunalen Spitzenverbände gemeinsam gegen eine Aushöhlung der Kommunalen Selbstverwaltung im Abfallwirtschaftsbereich kämpfen. Ein Kampf der nur dann gewonnen werden kann, wenn wir mit großer Entschlossenheit allen Angriffen der gewerblichen Entsorgungswirtschaft entgegentreten werden.
Nach der einstimmigen Zustimmung zu unserer Strategie für die Wirtschaftsförderung ist das Team der Stabsstelle nun dabei, die gemeinsam festgelegten Vorhaben umzusetzen. Dabei werden für unseren Standort wichtige Themen, beispielsweise die Verbesserung der Breitband¬versorgung, die Gewinnung von Drittmitteln oder der zunehmende Bedarf an Fach- und Nachwuchskräften bearbeitet. Die von der Stabsstelle angebotenen Dienstleistungen sind von Anfang an sehr gut angenommen worden. Alleine in den letzten zwei Monaten wurden 43 qualifizierte Beratungen für Unternehmen und Kommunen durchgeführt. Wir werden Ihnen in regelmäßigen Abständen über die geleistete Arbeit der Wirtschaftsförderung berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe mich in meinen Ausführungen heute nur auf die wichtigsten strategischen Ziele des Rhein-Neckar-Kreis und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsplan-Entwurf 2013 begrenzt.
Sicherlich gibt es darüber hinaus noch viele weitere Ziele, Vorhaben und Maßnahmen, die ihren Niederschlag in dem vor Ihnen liegen Werk gefunden haben. Wir werden diese alle in den jeweils zuständigen Ausschüssen detailliert beraten.
Ich darf Ihnen deshalb jetzt den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2013 offiziell übergeben und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überweisen.
Ich bin mir sicher, wir werden dort in gewohnt sachlicher Atmosphäre die richtigen Weichenstellungen vornehmen und die richtigen Entscheidungen zum Wohle des Rhein-Neckar-Kreises und seiner Städte und Gemeinden treffen.
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