Nußlocher Straße in Leimen kann wieder befahren werden
Einbahnstraßenregelung von Nord nach Süd eingerichtet
(mu 30.10.2014) Die durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes der Stadt in den letzten Monaten bis auf Fußgänger leider unumgängliche Sperrung der Nußlocher Straße bedeutete für viele Verkehrsteilnehmer durchaus Unannehmlichkeiten. Bereits bei der damaligen Sperrung der Nußlocher Straße war daher von Seiten der Verwaltung zugesagt worden, eine schnellstmögliche Öffnung anzustreben, sobald die Baumaßnahmen für das Neue Rathaus dies zulassen würden.
Am 30. Oktober 2014 war es nun soweit: der Bauzaun an der Einfahrt der Heltenstraße in die Nußlocher Straße konnte entfernt werden, die Nußlocher Straße ist nun zumindest wieder halbseitig als Einbahnstraße in Richtung Süden befahrbar. Für die Fußgänger wurde durch ein breites, leuchtend gelbes Band ein eigener Bereich geschaffen, um ihnen ein gefahrloses Gehen zu ermöglichen.
Die Stadtverwaltung weist dringend darauf hin, dass aufgrund der nach wie vor vorhandenen Enge der Straße die Stelle nur mit max. 10 km/h befahren werden darf und dabei auf Fußgänger und Radfahrer besondere Rücksicht zu nehmen ist. Sie appelliert eingehend an die gegenseitige Rücksichtnahme aller, insbesondere der Autofahrer, zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, denn bei eklatanten Verstößen gegen dieses Gebot der Rücksichtnahme müsste die Nußlocher Straße wohl leider für diese wieder gesperrt werden. Vorsicht geht vor!
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