Abfallgebühren im Rhein-Neckar-Kreis werden ab 1. Januar 2026 erhöht
Anpassung der Abfallgebühren: Kreistag beschließt neue Sätze für 2026 und 2027
Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 16. Dezember in Sinsheim einstimmig beschlossen, die Abfallgebühren für die kommenden zwei Jahre anzuheben. Die AVR Kommunal AöR wurde angewiesen, die entsprechende Satzungsänderung umzusetzen.
Grund für die Anpassung ist die aktuelle Kalkulation: Ohne eine Erhöhung wäre aufgrund massiv gestiegener Kosten in fast allen Bereichen der Abfallwirtschaft eine finanzielle Unterdeckung entstanden.
Ursachen für die Kostenentwicklung
Mehrere Faktoren machen die Gebührenanpassung unumgänglich:
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Allgemeine Inflation: Gestiegene Preise für Energie und Material belasten den Betrieb.
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Personalkosten: Tarifbedingte Steigerungen führen zu höheren Aufwendungen.
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Marktentwicklung: Sinkende Erlöse aus der Verwertung von Wertstoffen mindern die Einnahmen.
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Gesetzliche Vorgaben: Die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den nationalen Brennstoffemissionshandel (CO2-Preis) sorgt für zusätzliche externe Kosten.
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Fehlende Puffer: Gewinnvorträge aus vergangenen Jahren, die bisher zur Gebührendämpfung genutzt wurden, sind ab 2026 aufgebraucht.
Konkrete Auswirkungen auf Haushalte
Trotz der Erhöhung bewegen sich die Gebühren im landesweiten Vergleich weiterhin auf einem üblichen Niveau. In der Praxis bedeutet die Anpassung für die Bürgerinnen und Bürger:
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4-Personen-Haushalt (ohne BioEnergieTonne): Mehrkosten von ca. 34,45 Euro pro Jahr (entspricht etwa 0,72 Euro pro Person im Monat).
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4-Personen-Haushalt (mit BioEnergieTonne): Mehrkosten von ca. 32,25 Euro pro Jahr (entspricht etwa 0,67 Euro pro Person im Monat).
Die Änderungen betreffen sämtliche Bereiche, von der Personengrundgebühr über die Behälter- und Leistungsgebühren bis hin zu den Anlieferungen an den Deponien.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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