Am 3. Juni ist Weltfahrradtag

Die Kreisradkoordinatoren Lisa Meyer und Ricardo Beringer präsentieren das Banner zur Kampagne „Fahrrad fahren. Gut fürs Klima. Abstand halten. Gut für uns.“ Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

…und der Rhein-Neckar-Kreis feiert mit

(rnk 29.5.26) In diesem Rahmen stellt die Stabsstelle Nachhaltige Mobilität des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis die Verkehrssicherheit sowie den Überholabstand zu Radfahrenden in den Mittelpunkt. Radverkehr gewinnt in den letzten Jahren als gesunde und klimafreundliche Mobilität stetig an Bedeutung. Diese positive Entwicklung bringt vielfältige Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit der Radfahrenden, wenn sich diese im Mischverkehr fortbewegen.

Unter dem Motto: „Fahrrad fahren. Gut fürs Klima. Abstand halten. Gut für uns.“ setzt der Rhein-Neckar-Kreis ein Zeichen und stärkt das Bewusstsein für verbindliche Sicherheitsabstände beim Überholvorgang sowie ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.

Im Jahr 2020 wurde die Straßenverkehrsordnung mit Blick auf mehr Verkehrssicherheit für Radfahrende erweitert, wonach innerorts ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von 1,5 Metern gilt.

Die Abstand-Kampagne der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität setzt hier an und visualisiert auf großen Bannern die Botschaft zum sicheren Überholen: Beim Überholvorgang innerorts muss der Mindestabstand eingehalten werden, auch wenn dies zur Folge hat, dass die überholenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen. Auch bei Verkehrsstraßen mit Fahrradschutzstreifen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern unbedingt einzuhalten. Außerorts ist übrigens ein Mindestabstand von mindestens 2 Metern vorgeschrieben.

Die Banner vereinen ganz grundsätzlich drei wesentliche Aspekte: Werbung fürs Fahrradfahren, Werbung für den Klimaschutz und den klaren Hinweis auf die Gefährdung der Radfahrenden beim Überholvorgang.

Diese Themen finden auch in den Kommunen des Landkreises anklang, da bereits eine Vielzahl an Städten und Gemeinde die Banner ausgeliehen und an stark frequentierten Straßen und Kreuzungen aufgehängt und so auf die Regelungen zum Überholabstand hingewiesen haben. Derzeit sind die Hinweisbanner beispielsweise in Neulußheim, Altlußheim, Leimen, Sinsheim, Neckarbischofsheim und Oftersheim unterwegs.

Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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