Amt für Straßen- und Radwegebau: Gehölzpflege entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
(rnk – 12.12.24) Die jährliche Gehölzpflege hat begonnen – das heißt, ab sofort werden wieder Hecken und andere Gehölzflächen entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zurückgeschnitten, teilt das zuständige Amt für Straßen- und Radwegebau im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit. Ziel dieser Pflegemaßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhalten und – wo notwendig – zu verbessern und zudem die vielfältigen Funktionen der Gehölze in der Natur zu sichern.
„Die Gehölze am Straßenrand erfüllen wichtige Funktionen“, erläutert Matthias Knörzer, Betriebsdienstleiter der Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis. Vor allem als Sicht-, Blend- und Windschutz sowie zur Sicherung der Straßenböschung sei das Straßenbegleitgrün erforderlich, so Knörzer. Ebenso sind die Gehölzstreifen zur Biotopvernetzung in der Landschaft und als Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger und Amphibien wichtig. Diese Erkenntnis setzt sich immer mehr durch.
Unter Anbetracht der immer öfter aufkommenden Trockenzeiten im Sommerhalbjahr gilt es, die Bestände so zu pflegen, dass nur geschädigte oder verkehrsgefährdende Gehölze entnommen werden. Außerdem sind Rückschnitte erforderlich, wenn das Lichtraumprofil beeinträchtigt ist. Es werden deshalb Baumschauen im belaubten und unbelaubtem Zustand durchgeführt und die Pflegemaßnahmen eng mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis abgestimmt.
Nur auf den ersten Blick ein rigoroser Eingriff
Gearbeitet wird in den meisten Fällen mit einem sogenannten Gehölzbagger, der das zu entnehmende Material greift und abschneidet. Bei großen Bäumen kommt auch ein Fällkran zum Einsatz, kleinere Eingriffe werden händisch mit der Motorsäge durchgeführt. Das erzeugte Material wird gehäckselt und als Hackschnitzel vermarktet. Die Gehölze in den einzelnen Pflegeabschnitten erholen sich rasch von diesem Eingriff, auch wenn dieser auf den ersten Blick rigoros erscheint. Die Vegetation auf dem zurückgeschnittenen Abschnitt ist meist schon nach kurzer Zeit nachgewachsen. Es wird darauf geachtet, dass der nächste Abschnitt erst dann gepflegt wird, wenn der zuvor zurückgeschnittene Abschnitt deutlich nachgewachsen ist.
Das Bundesnaturschutzgesetz begrenzt diese Arbeiten auf den Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar des Folgejahres. Die Verkehrsteilnehmenden werden um erhöhte Aufmerksamkeit auf allen Straßen im Rhein-Neckar-Kreis gebeten. Um Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten, wird bedarfsabhängig mit Baustellenampeln gearbeitet. Hierbei kann es kurzzeitig auch zu Sperrungen kommen.
Das Amt für Straßen- und Radwegebau und die Straßenmeistereien in Neckarbischofsheim, Weinheim und Wiesloch bitten die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen.
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