Aus dem Nußlocher Gemeindewald
Kurz vor Ende des Betriebsjahres 2018 hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.11.2018 abschließend mit dem Ergebnis des Forsteinrichtungswerkes 2019 – 2028 sowie mit der Betriebsplanung für das Jahr 2019 beschäftigt.
Im Laufe des Jahres 2018 wurde für die Erarbeitung der nächsten 10-Jahresplanung zunächst die Zielsetzung für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes definiert.
Bei einem am 24.03.2018 mit dem Arbeitskreis „Forsteinrichtung“ (Vertreter des Gemeinderates) stattgefundenen Waldbegang mit Bürgerbeteiligung, wurden die Auswirkungen der festzulegenden Vorgaben zu
- den Hiebssätzen,
- dem Baumartenverhältnis,
- den auszuweisenden Waldrefugien
besprochen. Auch sollen folgende Hauptziele erreicht werden:
- Multifunktionale Forstwirtschaft mit gleichrangiger Erfüllung der Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion;
- Sicherung der Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung;
- Auslastung der gemeindeeigenen 3-Mann-Waldarbeiterpartie
Bei der Festlegung des Hiebssatzes sieht man eine gleiche Gewichtung der Waldfunktionen. Konkret soll Holz i.d.R. ausreifen und nur dort entnommen werden, wo starkes Buchenholz und ausreichend Verjüngung zusammenkommen. Andererseits soll Holz genutzt werden, bevor es durch Überalterung an Wert verliert. Der Erhalt der Baumartenvielfalt wird durch den Anbau von klimastabilem Nadelholz (Douglasie und Weißtanne) angestrebt.
Alt- und Totholz soll in angemessenen Umfang belassen werden. Dazu wird das Alt- und Totholz-Konzept umgesetzt. In geeigneten Bereichen sind Flächen für Waldrefugien vorgesehen. Dies erfolgt in Beständen, die bereits jetzt ökologisch hochwertig, aus Sicht der Verkehrssicherung unproblematisch und wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung sind.
Der „Pappelwald“ soll in seinem Waldbild erhalten bleiben. Maßnahmen im Altholz werden lediglich zur Verkehrssicherungspflicht durchgeführt.
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