Brennholz aus dem Gemeindewald Nußloch

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(bmf 11.10.23) Aus dem Gemeindewald werden auch in diesem Jahr wieder Schlagraumflächenlose und Brennholz lang (Polterholz) an Interessenten abgegeben.

Auf Basis des Leitbilds „Klimastabiler Wald“ vom 9.11.2022 werden durchschnittlich 1.200 fm/Jahr geerntet. Darin enthalten sind auch Hiebe aus sog. zufälliger Nutzung, d.h. Entnahmen beispielsweise aufgrund von Borkenkäferbefall oder Trockenheits- und Hitzeschäden.

Da im Forstwirtschaftsjahr 2023 bedingt durch zufällige Nutzungen rd. 1.600 fm geerntet wurden, wird der Betriebsplan 2024 einen reduzierten Einschlag von 800 fm vorsehen.

Liegen die Brennholzbestellungen ähnlich hoch wie in den vergangenen Jahren, wird dies dazu führen, dass nicht alle Bestellungen bedient werden können.

Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.7.2023 festgelegt, die maximale Brennholzbestellung pro Haushalt auf 5 fm zu beschränken. Übersteigt die Bestellmenge das Angebot, werden die Lose sowohl für Schlagraum als auch für Polterholz unter den Bewerbern versteigert.

Grundsätzliches:

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Die Vergabe erfolgt ausschließlich an Nußlocher EinwohnerInnen.
Bestellungen sind bis 23. Oktober 2023 möglich.
Maximale Bestellmenge pro Haushalt: 5 fm.
Versteigerung der Lose und Polter unter den BewerberInnen, sollten nicht alle Bestellungen bedient werden können.
Motorsägeschein
Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Vergabe des Holzes ist die Vorlage eines Nachweises über Kenntnisse im Umgang mit der Motorsäge (Teilnahmebescheinigung an einem Motorsägen-Grundlehrgang, „Motorsägen-Führerschein“), sofern der Gemeindeverwaltung dieser nicht bereits vorliegt. Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist stets die persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Schnittschutzhose, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe). Für die Motorsäge ist ausschließlich biologisch abbaubares Kettenöl sowie Sonderkraftstoff zu verwenden. Die Aufarbeitung und Holzabfuhr darf nur werktags und bei Tageslicht, in der Zeit vom 01.10. bis 31.03., erfolgen.

Bei Schlagraumflächenlosen wird das auf der Fläche verbliebene Kronenrestholz selbst aufgearbeitet. Zum Abfahren des Holzes muss dieses zur nächstgelegenen Rückegasse getragen werden. Eine Befahrung der Fläche ist nur auf den markierten Waldwegen bzw. Rückegassen/Maschinenwegen erlaubt.

Preis je Ster 20,00 – 30,00 Euro (inkl. USt.).

Bei Brennholz – lang (Polterholz) handelt es sich um schwächere, bereits am Schotterweg liegende Stämme, die direkt am Waldweg aufgearbeitet und abtransportiert werden können.

Preis je Festmeter für Hartlaubhölzer 70,00-80,00 Euro (zzgl. USt.).

Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung Nußloch unter Telefon: 06224/901-125 vormittags oder per E-Mail: [email protected], Kämmerei (Zimmer 204), Frau Wittig-Fouillart, ab sofort entgegen.

 

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