Bürgermeisterwahl am 7. Dezember in Nußloch
Zwei zugelassene Kandidaten stehen zur Wahl
In der Gemeinde steht am Sonntag, 7. Dezember 2025, eine bedeutende Entscheidung an: die Wahl eines neuen Bürgermeisters. Für dieses Amt treten zwei Kandidaten an, die zuvor vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden.
Die Gemeindeverwaltung ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, ihr Stimmrecht aktiv zu nutzen. Jede einzelne Stimme sei ein wichtiges Signal für die demokratische Beteiligung in der Kommune und trage maßgeblich zur Zukunftsgestaltung der Gemeinde bei.
Für Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag verhindert sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme per Briefwahl. Die Fristen und Regelungen im Überblick:
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Wahlscheinanträge für die Briefwahl können noch bis Freitag, 5. Dezember 2025, um 18:00 Uhr im Rathaus gestellt werden.
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Wer seinen Wahlschein nicht erhalten hat, kann diesen bis Freitag, 5. Dezember 2025, 18:00 Uhr oder am Samstag, 6. Dezember 2025, in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus neu beantragen.
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Bei plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch am Wahlsonntag selbst, dem 7. Dezember 2025, zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Rathaus ausgestellt werden.
Das Wahlergebnis wird am Sonntag, 7. Dezember 2025, voraussichtlich um 18:00 Uhr in der Festhalle bekanntgegeben.
Quelle: Gemeinde Nußloch (https://www.nussloch.de/rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten/4145/wahlaufruf)
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=190685




























