Halten und Parken an engen Stellen, auf Gehwegen und entgegen der Fahrtrichtung ist verboten
(aus dem Rathaus 10.11.24) Ab Januar 2025 werden dafür Verwarnungsgelder verhängt Viele Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß im Ort unterwegs sind, kennen das Problem: Oftmals parken Autos auf den Gehwegen und es ist zu eng, mit Kinderwagen, Rollator oder einfach für eine Gruppe von Kindern, daran vorbeizukommen. Fußgänger und Fußgängerinnen sind dann gezwungen, auf […]