Durchbruch am Leimbach: Endlich freie Bahn für den Hochwasserschutz

Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig Der Planfeststellungsbeschluss zur Maßnahme 3.1 für den Ausbau des Leimbach-Oberlaufs, der am 7. April 2025 durch das Landratsamt Rhein-Neckar erlassen wurde, ist nun bestandskräftig. Ein abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2025 (Az. 3 S 872/25) ist seit dem 4. Dezember 2025 rechtskräftig, wodurch keine weiteren Rechtsbehelfe mehr offenstehen. Der Planfeststellungsbeschluss […]






























