Hinweise zur Räum- und Streupflicht
(gem 12.11.23) Eis und Schnee sind zu räumen, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sind. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, müssen […]