Gemeindekasse informiert: Neue EU-Vorgaben für Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 in Kraft (Aus dem Rathaus 04.10.25) Zum 5. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung Nr. 2024/886 in Kraft. Banken sind dann verpflichtet zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zur IBAN hinterlegten Person übereinstimmt. Wichtig für Zahlungen an die Gemeinde Die Regelung betrifft auch Überweisungen an die Gemeinde Nußloch, z. […]

























