Schutzfrist beginnt bald: Baum- und Strauchrückschnitt noch bis Ende Februar möglich

(rnk – 23.1.25) Wer vor Frühjahrsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte vornehmen möchte, sollte zügig ans Werk gehen, denn solche Arbeiten sind grundsätzlich nur noch bis Ende Februar erlaubt. Diese naturschutzrechtliche Regelung gilt auch für das Zurückschneiden von Röhrichten und dient dem allgemeinen Schutz von […]