Information der Polizei Wiesloch zur Kerwe: Jugendschutz beginnt zu Hause

(pw – 13.9.25) Anlässlich der Kerwe möchten wir sowohl Jugendliche als auch Erziehungsberechtigte auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hinweisen. Diese Regeln dienen dem Schutz der jungen Besucherinnen und Besucher – bitte unterstützen Sie uns, indem Sie diese konsequent einhalten. Begriffsbestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz: Kind: Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendlicher: Wer 14, […]