Relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024 Hauptbereich

(aus dem Rathaus 2.8.24) Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024 – Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:

 

TOP 4 – Billigung des Bebauungsplans „Südlich der katholischen Kirche“

Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 10. Oktober 2021 und der Beteiligung der betroffenen Eigentümer hat sich der Technische Ausschuss mit den Regelungsinhalten des Bebauungsplans beschäftigt. Der Entwurf enthält diese Beschlüsse und soll eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichen. Ein technischer Fehler führte dazu, dass der Plan zeitweise nicht online verfügbar war, was eine erneute Offenlage erforderlich macht. Im Plangebiet im Ortszentrum entlang der Hauptstraße sollen Baugrenzen und die Anzahl der Wohneinheiten festgelegt werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und Grünflächen zu schützen. Wesentliche Änderungen betreffen die Begrenzung auf maximal neun Wohneinheiten pro Gebäude und die Anzahl der Stellplätze. Nach dem Beschluss soll die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erneut gestartet werden.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans vom 12. Juli 2024. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 

TOP 5 – 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“

Nach dem Aufstellungsbeschluss am 15. März 2023 wurden die Planungen mit dem Gewerbetreibenden konkretisiert und der Entwurf am 16. April 2024 gebilligt. Danach wurden die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört. Ziel ist es, die ungenutzte Spielplatzfläche in eine Gewerbefläche umzuwandeln und das Gewerbegebiet Nord zu vervollständigen. Während aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingingen, lagen Stellungnahmen der Behörden vor. Die Verwaltung empfahl, die Abwägungsvorschläge anzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Das Gremium stimmt mehrheitlich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den, während der Planoffenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, eingegangenen Stellungnahmen zu. Der Rat beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord, 4. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12. Juli 2024. Die Begründung wird gebilligt.

 

TOP 11 – Generalsanierung der Schillerschule: Architektenwettbewerb

In der Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2024 wurde über die Generalsanierung der Schillerschule und die Planung des gesamten Areals informiert. Grundlage für den Planungswettbewerb sind frühere Beschlüsse: Am 18. Januar 2023 wurde die Nutzung des Brachgeländes, die Schaffung von Parkebenen, der Bau eines L-förmigen Komplexes und die Aufgabe alter Gebäudeteile beschlossen. Am 24. Mai 2023 folgte das Pädagogische Raumfunktionsbuch und am 26. Juli 2023 die Beauftragung der Firma STEG. Der nächste Schritt ist der Beschluss des A-Teils, wobei am 26. Juli 2024 das Preisgericht erstmals tagt, um auch den B-Teil zu besprechen. Termine des Preisgerichts sind der 15. Oktober 2024 (Rückfragenkolloquium) und der 14.02.2025 (Sitzung). Das Projekt berücksichtigt Aspekte des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035, wie die Ertüchtigung alter Gebäudesubstanz und die Erweiterung des Schulangebots.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bekanntmachung und Auslobung – A-Teil zum Planungswettbewerb „Generalsanierung und Neubau Schillerschule“.

 

TOP 12 – Wirtschaftsförderung: Erarbeitung eines Konzepts zur Stärkung der Innenstadt

Das Förderprogramm „Innenstadtberater“ wurde gestartet, um den Einzelhandel zu stärken. Basierend auf Online- und Passantenbefragungen wurden fünf Schlüsselprojekte ausgemacht: Aufwertung des Lindenplatzes, neue Erlebnisangebote im Ortskern, Verbesserung der Parkhauserreichbarkeit, Erhöhung der digitalen Sichtbarkeit des Gewerbes und Stärkung der Nahversorgung. Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder in Planung. Der Fokus liegt auf kostengünstigen, einfachen Maßnahmen, unterstützt von der IHK Rhein-Neckar. Das Programm, initiiert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und vorgestellt im März 2023, wurde von Sina Bisinger als neue Wirtschaftsförderin aufgegriffen. Die Workshops im November und Dezember 2023 führten zu konkreten Handlungsfeldern. Regina Ellenbracht von der IHK präsentierte Hintergründe und nächste Schritte. Weitere Maßnahmen werden mit den zuständigen Akteuren angegangen. Eine übergeordnete Projektsteuerung und die Einbindung von Unternehmen und Immobilieneigentümern sind essentiell.

Der Rat nimmt die Informationen zur Kenntnis.

TOP 13 – Hitzeaktionsplan der Gemeinde Nußloch

Nußloch ist zunehmend von intensiveren Hitzewellen betroffen. Der erarbeitete Hitzeaktionsplan (HAP) soll den Gesundheitsschutz der Bevölkerung während Hitzeereignissen gewährleisten. Der Plan basiert auf aktuellen Studien und gliedert sich in Vorbereitung, Akutmaßnahmen und langfristige Anpassungen. Zu den Maßnahmen gehören die Information auf der kommunalen Website, das Erstellen eines Registers gefährdeter Personen, die Verteilung von Infomaterial, Hitzewarnungen, Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und in Schulen sowie Notfallpläne für Pflegeeinrichtungen. Langfristig sind Beschattungen öffentlicher Plätze, die Pflanzung von Stadtbäumen und Trinkwasserbrunnen geplant. Ein Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ im Jahr 2023 führte zur Erstellung des HAP, unterstützt durch 5.000 Euro. Luis Neureither, Geographiestudent, erarbeitete den Plan im Frühjahr 2024. Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen Sonnensegel, Gebäudeverdunkelungen und die Pflanzung von Stadtbäumen. Die meisten Maßnahmen erfordern keine signifikanten Mittel und sind im aktuellen Haushaltsplan berücksichtigt. Größere Projekte wie Beschattungen und Kühlung öffentlicher Gebäude bedürfen separater Beratungen und Budgetierung für 2025.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Hitzeaktionsplan.

TOP 14 – Integrationsmanagement

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Landkreise und kreisfreie Städte Fördermittel für das Integrationsmanagement beantragen. Für die Gemeinde Nußloch bedeutet dies eine drastische Kürzung der Fördermittel von 90.000 Euro auf 26.481 Euro. Daher muss die Gemeinde bis zum 31. Juli 2024 entscheiden, ob sie das Integrationsmanagement eigenverantwortlich fortführen, es an den Rhein-Neckar-Kreis abgeben oder den Internationalen Bund als Partner einbinden möchte. Die Verwaltung empfiehlt, die bewährte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund fortzusetzen, um die Betreuung und Integration von Geflüchteten weiterhin effektiv sicherzustellen.

Der Gemeinderat beschließt die eigenverantwortliche Fortführung des Integrationsmanagements ab 1. Januar 2025.

 

TOP 15 – Sanierung der Festhalle mit Hallenbad

Für die umfassende Sanierung des Hallenbades wird ein Vorratsbeschluss beantragt, der Bürgermeister Förster ermächtigt, Aufträge bis zu 40.000 Euro anzuordnen, um während der Sommerpause handlungsfähig zu bleiben. Die Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte wurden zum 21. Mai 2024 erhöht, um den aktuellen Herausforderungen im Bauwesen Rechnung zu tragen. Das Ingenieurbüro Bender + Urich wurde mit der Planung der neuen Elektro-Hauptverteilung für das Schillerschulareal beauftragt. Die Firma Jakab aus Hockenheim soll die Erneuerung des Beckenkopfes im Hallenbad übernehmen.

Das Gremium erhöht einstimmig die Anordnungsbefugnis von Bürgermeister Förster für den Zeitraum vom 25. Juli bis 25. September 2024 zweckgebunden für Aufträge im Hallenbad auf 40.000 Euro. Zudem ermächtigt er die Verwaltung zur Beauftragung des Ingenieurbüros Bender + Urich aus Karlsruhe zur Planung der elektrischen Hauptverteilung in der Turn- und Festhalle zum Angebotspreis in Höhe von ca. 26.000 Euro brutto. Weiter ermächtigt der Rat die Verwaltung die Firma Peter Jakab, Fliesenfachbetrieb aus Hockenheim auf Grundlage des Kostenvoranschlags vom 14. Juli 2024 über ca. 54.000 Euro brutto mit der Erneuerung des Beckenkopfes zu beauftragen.

 

TOP 16 – St. Josef-Kindergarten: Unterer Spielbereich wird saniert

Im St. Josef-Kindergarten soll der untere Spielbereich umfassend saniert werden. Die Verrechnungsstelle der katholischen Kirche plant die Sanierung, wobei die Gemeinde Nußloch 75 % der Kosten trägt. Der Gemeinderat muss die im Haushalt 2024 eingeplanten Mittel genehmigen. Die Fa. Wissmeier aus St. Leon-Rot hat das wirtschaftlichste Angebot für die Arbeiten abgegeben, das sich auf ca. 90.000 Euro brutto beläuft. Die Sanierung soll im Oktober 2024 beginnen und dieses Jahr abgeschlossen werden.

Der Rat beschließt einstimmig den im Haushalt 2024 bereits genehmigten Zuschuss von 67.500 Euro für die Sanierung des Spielbereichs im unteren Hof des St. Josef-Kindergartens zu gewähren.

 

TOP 17 – Lindenschule Nußloch: Aufstockung

Für die Aufstockung der Lindenschule wurden von Architekt Ralf Baumeister Angebote für zwei weitere Gewerke eingeholt: die abgehängte Holzdecke und das WDVS (Wärmedämmverbundsystem) für die Außenfassade. Die Firma Kramer aus Bammental hat das günstigste Angebot für die Holzdecke mit 31.573,08 Euro brutto abgegeben, während die Firma Kraft aus Sandhausen für das WDVS und die Putzfassade 40.317,80 Euro brutto veranschlagt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für diese Gewerke auf 71.890,88 Euro brutto. Die bereits beauftragten Gewerke liegen im Budget des Bürgermeisters. Die Fertigstellung der Aufstockung ist zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 geplant. Architekt Baumeister wird in der Sitzung über den aktuellen Stand und den Zeitplan berichten.

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen einstimmig für die Aufstockung der Lindenschule die Firma Kramer aus Bammental mit einer Angebotssumme von ca. 32.000 Euro brutto mit den Arbeiten für die abgehängten Holzdecken zu beauftragen, sowie die Firma Kraft aus Sandhausen mit einer Angebotssumme von ca. 40.000 Euro mit den Außenputzarbeiten WDVS.

 

TOP 18 – Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen: Kurpfalzstraße

Die Gemeinde plant den barrierefreien Ausbau von 20 Haltepunkten an zehn Bushaltestellen. Bereits zwei Haltepunkte an der Hauptstraße wurden barrierefrei ausgebaut. Fördermittel gemäß dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wurden beantragt, um bis zu 75 % der Kosten zu decken. Das Ingenieurbüro König aus Walldorf stellte eine Vorplanung vor. Die Ausschreibung für den ersten Abschnitt in der Kurpfalzstraße ergab, dass die Firma Rapisarda Tief- und Straßenbau das wirtschaftlichste Angebot mit ca. 262.000 Euro abgab. Der Baubeginn ist für Ende August 2024 geplant, die Fertigstellung bis Jahresende. Im Finanzhaushalt sind für 2024 und 2025 jeweils 150.000 Euro vorgesehen. Die gesamte Förderung wird voraussichtlich 872.840 Euro bei einem geschätzten Investitionsvolumen von ca. 1,26 Mio. Euro betragen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Firma Rapisarda Tief- und Straßenbau aus 69242 Mühlhausen den Auftrag für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen – Teil 1 Kurpfalzstraße – in Höhe von ca. 262.000 Euro brutto zu vergeben und stellt hierzu die Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2025 zur Verfügung. Zudem beauftragt der Rat das Ing.-Büro König mit den Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen – Teil 1 Kurpfalzstraße – ab Leistungsphase 3.

 

TOP 19 – Ersatzbeschaffung VW-Transporter für den Forst

Der bestehende VW-Transporter des Forstbetriebs benötigt umfangreiche Reparaturen im Wert von 5.000 bis 6.000 Euro, um den TÜV für weitere zwei Jahre zu erhalten. Aufgrund der unsicheren Lebensdauer des Fahrzeugs und der bereits hohen Wartungskosten empfiehlt die Verwaltung den Austausch des Fahrzeugs. Ein Angebot für einen gebrauchten VW-Transporter T6 von 2017 mit Allradantrieb und Standheizung lag bei 29.900 Euro brutto. Dieser ist allerdings zwischenzeitlich nicht mehr erhältlich. Da im Haushaltsplan 2024 25.000 Euro netto für die Ersatzbeschaffung eingeplant sind, würde der Erwerb fast vollständig durch das Budget gedeckt. Die Verwaltung schlägt vor, den neuen Transporter zu kaufen und das alte Fahrzeug zu verkaufen oder in Zahlung zu geben.

Das Gremium stimmt einstimmig der Anschaffung eines Transporters bis zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro netto zu.

 

TOP 21 – Finanzzwischenbericht 2024 der Gemeinde

Die zeitliche Verschiebung geplanter Investitionen führte zu einem positiven Ergebnis im Ergebnishaushalt. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer betrugen bis Ende Juni über 8 Millionen Euro, was die ursprünglich prognostizierten 3,5 Millionen Euro deutlich übertrifft. Aufgrund der positiven Entwicklung wird ein wesentlich geringerer Finanzmittelbedarf erwartet. Der Finanzierungsfehlbetrag im Haushaltsplan, der 7.659.800 Euro betrug, könnte sich bis Jahresende auf etwa 2,16 Millionen Euro reduzieren. Auch die Veräußerung von Grundstücken und die Verschiebung von Investitionen wie dem Freizeitgebiet Wiesenweg und dem Max-Berk-Stadion tragen zur Reduzierung bei. Der Kassenbestand liegt bei 5.141.146 Euro, und langfristige Geldanlagen betragen 16,07 Millionen Euro. Die Verwaltung empfiehlt, die überschüssigen Mittel der Ergebnisrücklage zuzuführen, um für zukünftige Projekte gewappnet zu sein.

Das Gremium nimmt die Informationen zur Kenntnis.

Daneben wurden verschiedene Tagesordnungspunkte aus dem Technischen Ausschuss behandelt sowie zum jährlichen Bericht zur Entwicklung der Geldanlagen informiert.

 

Bürgermeister Förster informiert die Bürgerinnen und Bürger jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ zu finden.

Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 25.09.2024 im Ratssaal des Rathauses statt.

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