Wichtige Informationen zur neuen Grundsteuer 2025 – Bescheide werden verschickt

(aus dem Rathaus 13.12.24) Die Grundsteuerbescheide werden Mitte Januar an alle Steuerpflichtigen verschickt, von denen die Gemeinde Nußloch den neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt erhalten hat. Bitte beachten Sie dazu auch das Infoblatt zum Grundsteuerbescheid.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 6. November 2024 folgende Hebesätze ab dem Jahr 2025 beschlossen:

Grundsteuer A 490 v.H. (Hebesatz alt 300 v.H.)

Grundsteuer B 130 v.H. (Hebesatz alt 320 v.H.)

Die Hebesatzsatzung ist über die Homepage der Gemeinde (www.nussloch.de) abrufbar. Die Steuerpflichtigen von Grundstücken, für die noch keine Daten vorliegen, erhalten zunächst keinen Bescheid. Der neue Grundsteuerbescheid folgt, sobald Daten übermittelt wurden. Für die erste Rate ergibt sich dann ein abweichender Zahlungstermin, der im Grundsteuerbescheid ausgewiesen wird. Der alte Grundsteuerbescheid gilt nicht weiter – bitte daher auch nicht auf Basis des alten Bescheids
bezahlen.

Zahlung der Grundsteuer trotz Einspruch/ Widerspruch?

Der Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde mit dem Hinweis auf einen Einspruch beim Finanzamt bedeutet nicht, dass die Zahlung unterbleiben kann. Die Gemeinde ist an den Grundlagenbescheid des Finanzamts (=Grundsteuermessbescheid) gebunden und darf nichts anderes festsetzen. Zudem erfolgt keine Information des Finanzamts an die Gemeinde, gegen welche Bescheide Einspruch eingelegt wurde. Eine mögliche Korrektur durch das Finanzamt erfolgt rückwirkend zum 01.01.2025, d.h. der Grundsteuerbescheid wird dann auch rückwirkend geändert und ggf. zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet. Auch bei einem Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde aus anderen Gründen ist die Grundsteuer trotzdem pünktlich zu bezahlen, da der Widerspruch kraft Gesetz keine aufschiebende Wirkung hat.

Neuer Grundsteuerbetrag – Daueraufträge anpassen

Die Grundsteuer wird sich bei allen Zahlungspflichtigen verändern. Bitte passen Sie erteilte Daueraufträge bei der Bank an die neuen Raten an! Gerne können Sie uns auch ein SEPA- Lastschriftmandat erteilen, damit wir die Raten pünktlich von Ihrem Konto einziehen. Das Formular ist auf der Homepage abrufbar bzw. in der Gemeindekasse (Frau Faulhaber, Tel. 06224/901-127, E-Mail ([email protected]) erhältlich.

Alle Steuerpflichtigen, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, brauchen nichts zu unternehmen – die Grundsteuer wird wie bisher abgebucht. Dies ist entsprechend auf dem Grundsteuerbescheid vermerkt.

Die Grundsteuerraten werden jeweils zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 eingezogen. Sollten sich Änderungen bei den Steuerpflichtigen (z.B. bei einem Eigentumswechsel) ergeben haben, ist das Lastschriftmandat zum 01.01.2025 neu zu erteilen.

Achtung Jahreszahler!

Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Betrag zum 1. Juli des Jahres bezahlt werden. Steuerpflichtige, die aufgrund einer ggf. höheren Grundsteuer den Betrag nicht mehr zur Jahresmitte bezahlen möchten, können dies formlos beim Steueramt, Herrn Öztürk und Herrn Urbanetz, beantragen (Tel. 06224/901-123 oder 06224-901-124; per Mail an [email protected] oder [email protected]). Ebenso kann hier formlos der Antrag auf Umstellung zum Jahreszahler gestellt werden.

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