Vereinfachte Genehmigungsprozesse: Kleine Veranstaltungen in Nußloch leichter möglich
(aus dem Rathaus 3.5.24) Neue Veranstaltungsrichtlinien
Das Thema um eine grundlegende Veranstaltungsrichtlinie der Gemeinde Nußloch kam in vergangenen Ausschüssen und Gemeinderatssitzungen auf. Ziel ist es damit Vereinen, Schulen, Kirchen, ortsansässigen Parteien und der Feuerwehr mehr Sicherheit und Flexibilität für Veranstaltungen zu ermöglichen.
Außerdem erhofft sich die Verwaltung und der Gemeinderat eine weitere Belebung des Ortskerns mit neuen Veranstaltungsideen.
Mit dem Beschluss vom 17. April definieren nun Veranstaltungsrichtlinien größere und kleinere Events. Neben den bereits bekannten großen Veranstaltungen (Narrendorf, Brunnfest, Kerwe und Benzenickelbazar) sind noch drei weitere Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen im Gemeindegebiet möglich. Diese Plätze sind etwa der Lindenplatz, der Park, die Rathaustreppe oder der Friedhof. Eine solche Veranstaltung muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Veranstaltungsdauer ist größer 5 Stunden.
- Die Veranstaltungsdauer dauert länger 21:00 Uhr. Ausnahme: Freitag und Samstag, hier dauert die Veranstaltung länger als 22:00 Uhr
- Die Veranstaltung ist nicht autark und bedarf erheblicher Infrastruktur (Wasser, Strom, Hütten, etc.)
Kleinere Veranstaltungen, die nicht unter die oben genannte Definition fallen, können zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Verwaltung gemeldet werden. Die Gemeinde möchte solche kleineren Veranstaltungen jederzeit unkompliziert ermöglichen. Des Weiteren wurde der Meldeschluss für die Nennung von Veranstaltungen (für das Folgejahr und des ersten Quartals des darauffolgenden Kalenderjahres) im Veranstaltungskalender, vom 31. Oktober auf den 15. Oktober des laufenden Jahres vorverlegt.
Nussloch Lokal - Zeitung - OnlinezeitungKurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=176618