„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“: Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde in Eppelheimer

(rnk – 15.3.25) Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.

Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren.

ie Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Donnerstag, 20. März, ab 18 Uhr in der Stadtbibliothek Eppelheim (Jahnstraße 1, 69214 Eppelheim) eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.

 


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