Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz informiert: Gezielte Stickstoffdüngung mit Nitratin-formationsdienst
(rnk – 28.1.25) Zur Schlagerfassung und Dokumentation empfiehlt das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises, die Nitratstandorte online unter www.duengung-bw.de zu bearbeiten. Nach der Anmeldung mit den FIONA Zugangsdaten können Landwirte den Online-Erhebungsbogen ausfüllen und an das gewünschte Labor absenden. Anschließend muss der ausgefüllte Bogen ausgedruckt mit dem zugehörigen Etikett zum Standort versehen werden. Dieses Formular muss dem etikettierten Standort (Bodenprobe mit der identischen Nummer) beigelegt werden.
Die Probenahme sollte nicht früher als 14 Tage vor dem jeweiligen Düngetermin erfolgen. Die für die Bodenprobenahme kulturspezifischen Zeiträume sind:
Wintergetreide, Winterraps: ab Anfang Februar,
Sommergetreide: Mitte Februar,
Zuckerrüben: Anfang/Mitte März,
Mais und Tabak: Mitte April
Mais im Problem- und Sanierungsgebiet: späte N-min zu Mais etwa Ende Mai,
Spargel: etwa Mitte Juni.
Landwirte, die die Probenahme von fachkundigen Probenehmern vornehmen lassen wollen, erfahren die Adressen an den Sammelstellen. Geräte und Anleitungen sowie die gezogenen Bodenproben können nach Anmeldung bei den dafür eingerichteten Sammelstellen abgeholt bzw. abgegeben werden:
– Thomas Jost, Grasweg 8, 69124 Heidelberg. (0151/12723124)
– Holger Dehoust, Keilerweg 25, MA-Friedrichsfeld, Tel. 0172 8494353
– ZG Heddesheim, Daimlerstr. 2, Tel. 06203 49030
– Hof Nauert, Rennbahnstr. 50, Walldorf, Tel. 01520 5975798
An den genannten Sammelstellen werden die Proben montags ab 15:30 Uhr abgeholt. Über Abholtermine ab April kann per E-Mail informiert werden (Adresse bitte ins Auftragsformular eintragen).
Im Bereich rund um Sinsheim können die Proben unmittelbar an das Landwirtschaftliche Bodenlabor Familie Lehle GmbH in Sinsheim-Steinsfurt geliefert werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis einschließlich Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr; während des NID auch samstags.
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz bittet darum, vom Angebot des Nitratinformationsdienstes regen Gebrauch zu machen. In Problem- und Sanierungsgebieten ist auf Schlägen über 10 a die Messmethode vorgeschrieben.
Zu: Mais, im 4-6 Blattstadium (Beprobungstiefe bis 90 cm), Kartoffeln, Tabak, Spargel und Gemüse
Nach: Kartoffeln, Vorfrüchten mit N-reichen Ernteresten
Auf: Anmoor und Moor, Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung und über 1,4 GV/ha LF.
Außerdem besteht die Pflicht der Bodenprobenahme zur Stickstoffdüngung auf Flächen, bei denen im Herbst 2022 erhöhte Nitratwerte gemessen wurden. In gefährdeten Grundwasserkörpern müssen in diesem Jahr zu allen Bewirtschaftungseinheiten Bodenproben entnommen werden. Bei den Sammelstellen liegen hierzu Merkblätter aus.
Bei Fragen steht das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Sinsheim unter Tel.: 06221 522-5305 oder -5306 zur Verfügung.
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