Digitaler Handwerkerparkausweis: Neue Regelungen für Anhänger
(rnk 28.26) Seit 2008 gibt es den Handwerkerparkausweis in der Metropolregion Rhein-Neckar, der Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtert.
Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Jahr und ist mit der Beantragung für zwölf Monate gültig. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen hinterlegt werden, die jedoch nur einzeln genutzt werden dürfen. Die Beantragung erfolgt bequem digital über die Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz. Der Ausweis wird im „print-at-home“-Verfahren selbst erzeugt und im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt.
Ab sofort gilt eine neue Regelung für Anhänger. Darauf hat jetzt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises hingewiesen. Auf einem Handwerkerparkausweis können nun bis zu drei Kraftfahrzeugkennzeichen, bis zu drei Anhängerkennzeichen oder eine Kombination aus Kraftfahrzeug- und Anhängerkennzeichen eingetragen werden.
Damit wird klargestellt, dass ein Handwerkerparkausweis sowohl ausschließlich für Kraftfahrzeuge, ausschließlich für Anhänger als auch für eine Kombination aus beidem ausgestellt werden kann. Die Eintragung erfolgt jeweils fahrzeugbezogen über das amtliche Kennzeichen.
Das Fahrzeug, an dem der Anhänger befestigt ist, muss über einen gültigen Handwerkerparkausweis verfügen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parkberechtigung.
Parkt ein Zugfahrzeug gemeinsam mit einem Anhänger im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Gemeinsame Eintragung auf einem Handwerkerparkausweis
Sind sowohl das Kennzeichen des Zugfahrzeugs als auch das Kennzeichen des Anhängers auf demselben Handwerkerparkausweis eingetragen, genügt es, diesen einen Handwerkerparkausweis gut sichtbar im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist. - Separate Handwerkerparkausweise
Verfügen Zugfahrzeug und Anhänger jeweils über einen eigenen Handwerkerparkausweis, sind beide Ausweise im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist.
Beachtet werden muss dabei, dass ein Anhänger allein ist nicht parkberechtigt ist. Beim Parken darf ein Anhänger daher nicht alleine abgestellt werden, sondern muss mit dem zugelassenen Zugfahrzeug verbunden sein, so das Straßenverkehrsamt.
Informationen zum Handwerkerparkausweis und zur Antragstellung gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/handwerkerparkausweis
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