Durchbruch am Leimbach: Endlich freie Bahn für den Hochwasserschutz

Foto: Archiv

Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig

Der Planfeststellungsbeschluss zur Maßnahme 3.1 für den Ausbau des Leimbach-Oberlaufs, der am 7. April 2025 durch das Landratsamt Rhein-Neckar erlassen wurde, ist nun bestandskräftig. Ein abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2025 (Az. 3 S 872/25) ist seit dem 4. Dezember 2025 rechtskräftig, wodurch keine weiteren Rechtsbehelfe mehr offenstehen. Der Planfeststellungsbeschluss kann somit umgesetzt werden.

Wichtiger Abschnitt für den Hochwasserschutz

Die Maßnahme 3.1 ist Teil der Gesamtmaßnahme 3 „Ausbau Leimbach-Oberlauf“ und umfasst einen 1,4 Kilometer langen Abschnitt des Leimbachs zwischen dem Hochwasserrückhaltebecken Nußloch und dem „Adelsförsterpfad“ (ehemalige Hubbrücke) in Wiesloch. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe verbessert mit diesem Beschluss den Hochwasserschutz am Leimbach schrittweise. Damit können für einen weiteren Teilabschnitt der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach-Hardtbach, bestehend aus insgesamt fünf Maßnahmen, die nächsten baulichen Maßnahmen erfolgen. Während die Maßnahme 3.2 im Bereich des Leimbachparks bereits 2016 umgesetzt wurde, können die Bauarbeiten der Maßnahme 3.3 im Stadtgebiet von Wiesloch voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden.

Beginn der Ausführungsplanung und Bauvorbereitung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird nun, aufbauend auf dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss und unter Berücksichtigung der Personal- und Finanzressourcen des Landes, in einem nächsten Schritt mit der Ausführungsplanung und der Bauvorbereitung der Maßnahme 3.1 beginnen. Über den Baubeginn und mögliche Beeinträchtigungen während der Bauzeit wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig gesondert informieren. Mit dem Ausbau dieses Teilabschnitts werden die Hochwasserschutzdämme saniert und in einigen Bereichen durch Hochwasserschutzmauern oder Spundwände ergänzt. Gleichzeitig werden die Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt, indem die Gewässerökologie wesentlich verbessert wird. Durch den Ausbau soll zudem die Unterhaltung des Leimbachs und der Hochwasserschutzdämme erleichtert und der Leimbach für die Bevölkerung insgesamt wieder attraktiver und erlebbarer werden.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=191039

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes