Ein Aufruf zum Jugendschutz anlässlich der Kerwe-Feierlichkeiten 2025
(jf – 13.9.25) Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bereits groß ist die Vorfreude auf die anstehende Nußlocher Kerwe. Auch in diesem Jahr bildet dieses Brauchtumsfest mit seinem bunten und abwechslungsreichen Programm den Höhepunkt in unserem örtlichen Festkalender.
Doch gerade bei solchen Festen darf eines nicht vergessen werden: Jugendschutz hat oberste Priorität.
Gerade bei Veranstaltungen und Ereignissen verbinden viele Menschen Spaß und Lebensfreude mit dem Genuss von Alkohol. Besonders besorgniserregend erscheint in diesem Zusammenhang der sich bereits seit mehreren Jahren abzeichnende Trend zu einem immer früheren Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen anlässlich derartiger Feierlichkeiten.
Dabei sollte allen klar sein: Alkohol gehört während der Kerwe nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Auch
E-Zigaretten (Vapes) und Cannabis werden zunehmend früher und häufiger von Minderjährigen konsumiert werden. Das ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern auch gesundheitlich gefährlich.
Unter dem Slogan „Jugendschutz in Nußloch. Wir halten uns dran!“ werden alle Beteiligten eindringlich zur Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen aufgerufen und um Berücksichtigung der Information des Polizeireviers Wiesloch gebeten.
Klare Regeln:
Alkohol: Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren tabu. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein und ähnliche Getränke konsumieren – Branntwein, Schnaps und sogenannte Alcopops bleiben jedoch verboten.
Vapes/E-Zigaretten: Besitz, Erwerb und Konsum sind für alle unter 18 Jahren verboten – unabhängig vom Nikotingehalt.
Cannabis: Für Minderjährige generell verboten – kein Erwerb, Besitz oder Konsum.
Unser gemeinsames Ziel:
Nur wenn alle – Eltern, Vereine, Gewerbetreibende, Gastwirte und die Jugendlichen selbst – mithelfen, können wir einen verantwortungsvollen und sicheren Ablauf der Kerwe gewährleisten.
Bitte beachten Sie:
Lassen Sie sich im Zweifel den Ausweis zeigen.
Verweigern Sie den Verkauf, wenn Zweifel am Alter bestehen.
Machen Sie klar, dass Alkohol, Vapes und Cannabis für Minderjährige nicht erlaubt sind.
Auch die Jugendlichen selbst sind gefragt: Achtet aufeinander, gebt keine verbotenen Substanzen an Jüngere weiter und sagt „Nein“, wenn jemand bereits deutlich beeinträchtigt ist.
Wichtig: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind keine Lappalie, sondern können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.
Jugendschutz in Nußloch – Wir halten uns dran!
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=188794